Rechtlich anerkannte Väter sollten automatisch sorgeberechtigt sein

Die Familienrechtler hatten den Vorschlag, dass Männer, deren Vaterschaft rechtlich anerkannt sei, mit der Geburt des Kindes automatisch sorgeberechtigt sein sollten. Die aktuelle Gesetzeslage sieht vor, dass unver­hei­ra­tete Väter eine gemeinsame Sorgeerklärung beider Elternteile benötigen, um gemeinsames Sorgerecht zu erhalten. Stimmt die Mutter einem gemeinsamen Sorgerecht jedoch nicht zu, muss der Vater das Familiengericht anrufen und einen Antrag auf gemeinsame Sorge stellen. Das zuständige Gericht prüft dann den Fall.

Auch zukünftig wird sich an diesem Ablauf wohl nichts ändern und die Hoffnungen der Väter auf einen Sorgerechts-Automatismus werden nicht erfüllt. Denn auch weiterhin wird es für unver­hei­ra­tete Väter rechtliche Hürden geben, das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen.

Welche Vorbehalte gegen auto­ma­ti­sches Sor­ge­recht gab es?

Viele Frauenrechtsorganisationen hielten von den Plänen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur Erleichterung der Sorgerechtsbestimmungen zugunsten unverheirateter Väter von Anfang an nichts. Sie argumentierten, dass Mütter häufig einen guten Grund dafür hätten, kein gemeinsames Sorgerecht mit dem Kindsvater anzustreben. Auch der Verband für alleinerziehende Mütter und Väter hält es für falsch, den Erhalt des Sorgerechts bereits an eine Anerkennung der Vaterschaft zu knüpfen.

Der Verband hält eine bewusste und gemeinsame Entscheidung der Eltern für einen guten Anhaltspunkt für ein gemeinsames Sorgerecht. Wer die Entscheidung trifft, zusammen für die gemeinsamen Kinder sorgen zu wollen, kann dies entweder durch eine gemeinsame Sorgeerklärung oder durch Heirat machen.

Machen Eltern dies nicht, spricht nach Ansicht des Verbandes viel dafür, dass gute Gründe gegen ein gemeinsames Sorgerecht vorliegen. Diese könnten eine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, Gewaltdelikte oder eine insgesamt stark zerstrittene Situation zwischen den Eltern sein.

Zum Wohle der Kinder sei es daher angebracht, weiterhin hohe Hürden für ein gemeinsames Sorgerecht beizubehalten.

Auto­ma­ti­sches Sor­ge­recht für unverheiratete Väter und Modifikation des Abstammungsrechts bei schwulen Paaren werden nicht angestrebt

Ein auto­ma­ti­sches Sor­ge­recht für unver­hei­ra­tete Väter wird es gemäß dem neuen Gesetzentwurf im Familienrecht genauso wenig geben wie eine Alternative für schwule Paare anders als durch Adoption die rechtliche Elternstellung zu erlangen.

Während es im neuen Gesetzentwurf Bestrebungen gibt, bei lesbischen Paaren neben der Frau, die das Kind geboren hat, noch eine weitere Frau als Mutter ohne aufwändige Adoption zuzulassen, ist ein Äquivalent für schwule Paare in diesem Kontext nicht angedacht.