Scheidung
Kanzlei Landucci

Ihr Scheidungs­­anwalt in Köln

Ob einvernehmlich oder streitig – wir begleiten Sie bei Trennung und Scheidung in Köln und Umgebung.

Bewertung Scheidungsanwalt Köln
Siegel Guter Anwalt Scheidung Köln

Eine Scheidung ist keine persönliche Niederlage

Viele Menschen sehen eine Scheidung als persönliche Niederlage an, doch das ist es nicht und Sie sind nicht alleine.

In Deutschland liegt die Scheidungsrate bei knapp 40%. Laut statistischen Bundesamt wurden 2024 hierzulande über 129.300 Ehen geschieden.

Natürlich gibt es angenehmere Dinge, als sich scheiden zu lassen. Dennoch gilt es, auch diese Lebensphase nun anzunehmen, um dann zuversichtlich wieder nach vorne schauen zu können.

Gemeinsam meistern wir auch Ihre Trennung

Eine Scheidung bedeutet für alle Beteiligten eine emotionale Belastung, die meist mit Ängsten, Sorgen und Unsicherheit verbunden ist.

Dies wird oft noch verstärkt, wenn Kinder involviert sind. In allen Fällen ist es von großem Vorteil, einen erfahrenen Scheidungsanwalt an seiner Seite zu haben.

Als Fachkanzlei für Familienrecht sind wir für Sie da. Wir begleiten Sie durch diese schwierige Zeit und unterstützen Sie mit Rat und Tat.

Scheidungsanwalt Köln
Giuseppe M. Landucci

Fachanwalt für Familienrecht

Giuseppe M. Landucci

Fachanwalt für Scheidungsrecht in Köln

Ihre Ehe neigt sich dem Ende zu? Sie leben getrennt und eine Scheidung steht bevor? Sie suchen einen guten Scheidungsanwalt in Köln?

Dann sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei in Köln hat sich seit 2015 auf Ehescheidungen spezialisiert.

Wir betreuen jeden Mandanten individuell und erklären Ihnen ausführlich, wie die Abläufe und Erfolgsaussichten sind. Sie sind jederzeit über mögliche Risiken und anfallende Kosten informiert.

Fachanwalt Landucci begleitet Sie während es gesamten Prozesses – vom Trennungsjahr bis zum nachehelichen Unterhalt.

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Ihre Zukunft im Fokus – Lassen Sie sich beraten.

Die häufigsten Fragen kurz erklärt

Was sind die Voraussetzugen für eine Scheidung?

Damit eine Scheidung vollzogen werden kann muss die Ihre gescheitert sein. Ihre Ehe gilt als gescheitert, wenn Sie und Ihr Ehepartner seit über 12 Monaten getrennt leben.

Dies ist das sogenannte Trennungsjahr. Eine Scheidung mit einer kürzeren Trennungszeit ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Beide Eheleute müssen die Scheidung beantragen oder dieser zumindest zustimmen.

Stimmt ihr der Scheidung nicht zu und Sie können nicht begründen, dass die Ehe „zerrüttet“ ist, gilt Ihre Ehe spätestens nach drei Jahren als gescheitert. In diesem Fall kann eine Ehescheidung auch ohne die Zustimmung Ihres Ehepartners erfolgen.

Benötigt man zwingend einen Scheidungsanwalt?

Im deutschen Familienrecht besteht grundsätzlich Anwaltspflicht (§ 114 FamFG). Für jede Scheidung ist mindestens ein Anwalt erforderlich.

Wenn Sie eine Scheidung beantragen möchten, müssen Sie sich in jedem Fall von einem Anwalt vertreten lassen. Ihr Ehepartner muss das theoretisch nicht.

Durch den Verzicht auf einen zweiten Anwalt können Scheidungskosten gespart werden. Die Voraussetzung hierfür ist eine einvernehmliche Scheidung. Das heißt, einer von beiden stellt den Scheidungsantrag und der andere stimmt ihm zu.

Was bedeutet das Trennungsjahr genau?

Eine Scheidung kann vollzogen werden, wenn die Ehe als gescheitert betrachtet werden kann. Dazu müssen die Ehegatten nach dem Bürgerlichem Gesetzbuch mindestens ein Jahr getrennt leben.

Das Trennungsjahr soll die Möglichkeit bieten, zu klären, ob die Ehe tatsächlich beendet oder möglicherweise fortgesetzt werden soll.

Die Eheleute dürfen während dieses Zeitraums nicht in einer häuslichen oder wirtschaftlichen Gemeinschaft leben.

Das heißt, es muss eine „Trennung von Tisch und Bett“ bestehen. Dies ist am einfachsten in getrennten Wohnungen zu realisieren. Das ist auch innerhalb einer Wohnung durchaus möglich, wenn es entsprechende räumliche Möglichkeiten gibt.

Wie teuer ist eine Erstberatung?

Die Erstberatungskosten hängen von der Art und dem Umfang der Beratung ab.

Wenn Sie eine einvernehmliche Scheidung anstreben und seit mindestens 10 Monaten getrennt leben, können wir Ihnen eine 15-minütige kostenlose Erstberatung anbieten.

Benötigen Sie eine Beratung zu Punkten wie Vermögen, gemeinsame Kinder oder Ehegattenunterhalt, bieten wir Ihnen eine ausführliche Scheidungsberatung. Die Kosten betragen 190,00 € zuzüglich ggfls. einer Auslagenpauschale (20,00 €) und Mehrwertsteuer.

Neben der individuellen Beratung erhalten Sie hier allgemeine Informationen zum genauen Ablauf und welche Kosten auf Sie zukommen.

Was kostet eine Scheidung?

Die Verfahrenskosten einer Scheidung setzen sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten zusammen. Beide richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der individuell für jedes Paar berechnet wird.

Zusammensetzung der Kosten:

  1. Gerichtskosten: Diese werden in der Regel zwischen den Ehegatten geteilt. Derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, muss die Gebühren zunächst als Vorschuss einzahlen.
  2. Anwaltskosten: Da in Deutschland Anwaltszwang für den Antragsteller besteht, muss mindestens ein Anwalt beauftragt werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt aus, dessen Kosten sich die Partner teilen können, sofern dies vereinbart wurde.

Sowohl Gerichtskosten als auch Anwaltskosten richten sich nach dem anzusetzenden Verfahrenswert der Scheidung.

Mit Hilfe eines Scheidungskostenrechner haben Sie die Möglichkeit, diese richtungsgebend zu ermitteln.

Wer hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe?

Sie haben Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, wenn Sie die Kosten für Ihre Scheidung nicht oder nur teilweise oder in Raten zahlen können.

Dies gilt insbesondere für Geringverdiener, Bezieher von Sozialleistungen, Auszubildende oder Studierende.

Grundsätzlich können beide Ehepartner diesen staatlichen Zuschuss beantragen – entscheidend ist die individuelle finanzielle Bedürftigkeit.

Was sind die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung spart in der Regel Zeit und Kosten.

Das Trennungsjahr muss auch hier eingehalten werden. Doch wenn beide Ehegatten einvernehmlich den Scheidungswunsch haben, spricht das Familiengericht die Scheidung ohne weitere Begründung aus.

Da es keine strittigen Punkte bezüglich der Scheidungsfolgen gibt, ist der Verfahrenswert geringer. In den meisten Fällen ist nur ein Gerichtstermin erforderlich, was die Kosten des Scheidungsverfahrens erheblich reduziert.

Was heißt einvernehmliche bzw. streitige Scheidung?

Es gibt zwei Möglichkeiten, sich scheiden zu lassen:

  • Die einvernehmliche Scheidung, bei der die Zustimmung beider Ehegatten vorliegt. Es besteht kein Streit über Folgesachen.
  • Die streitige Scheidung, wenn Uneinigkeiten bestehen oder einer der Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt.

Einvernehmliche Scheidungen gelten als Normalfall, auch wenn es bei vielen Scheidungsverfahren oft Streit gibt.

Sie sind in der Regel die einfachste und kostengünstigste Option, vor allem wenn sich die Ehegatten gut einigen können oder wollen. Dann wird theoretisch nur ein Anwalt für die Scheidung benötigt.

Wie verläuft eine einvernehmlichen Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss nur der antragstellende Ehegatte einen Anwalt beauftragen. Der zustimmende Ehegatte braucht theoretisch keinen eigenen Rechtsbeistand. Wenn sich beide Ehegatten die Kosten für den Anwalt teilen, muss jeder nur die Hälfte zahlen.

Es macht jedoch Sinn, dass beide Ehegatten ihren eigenen Anwalt hinzuziehen. So werden die Interessen und Rechte beider Parteien anwaltlich gut vertreten und es können faire Vereinbarungen getroffen werden.

Wie ist der generelle Ablauf eines Scheidungsverfahrens?

Ein Scheidungsverfahren besteht aus drei Schritten:

  1. Ein Ehepartner stellt einen Scheidungsantrag bei dem zuständigen Familiengericht. Das ist frühestens mit Ablauf des Trennungsjahres möglich.
  2. Das Gericht schickt den Scheidungsantrag an den anderen Ehegatten. Beide Eheleute erhalten außerdem einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Dieser wird zur Berechnung der Rentenansprüche beider Ehegatten verwendet. Dies gilt nur, wenn der Versorgungsausgleich auch durchgeführt wird.
  3. Der Scheidungstermin wird vom Gericht festgesetzt. Beide Ehegatten müssen persönlich erscheinen. Der Richter scheidet die Ehe mit einem Scheidungsbeschluss. Der Scheidungsbeschluss ist sofort rechtskräftig, wenn beide Ehegatten auf weitere Rechtsmittel verzichten.
Wie lange dauert eine Scheidung?

Die Dauer einer Ehescheidung hängt davon ab, ob die Scheidungsfolgen zwischen den Ehegatten bereits geklärt sind und ob auf einen Versorgungsausgleich verzichtet wird.

Eine Scheidung kann also auch innerhalb von 3 Monaten (nach dem Trennungsjahr) vollzogen werden.

Die Dauer des Scheidungsverfahrens kann aber auch deutlich länger sein und sich bei Streitigkeiten sogar über mehrere Jahre erstrecken.

Wer bekommt die Kinder bei einer Scheidung?

Grundsätzlich behalten beide Elternteile das Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder.

Das bedeutet, dass beide Elternteile wichtige Entscheidungen für das Kind gemeinsam treffen können und müssen. Dazu gehört beispielsweise, welche Schule das Kind besuchen soll oder mit wem es in den Urlaub fahren darf.

Wenn sich die Eltern nicht einigen können, bei welchem Elternteil das Kind leben soll, kann das alleinige Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt werden.

Das Kindeswohl steht immer an erster Stelle. Auch die Wünsche des Kindes werden grundsätzlich berücksichtigt.

Es ist wichtig zu wissen, dass der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, weiterhin ein Umgangsrecht hat.

Dieser Elternteil darf das Kind also regelmäßig sehen und Zeit mit ihm verbringen, es sei denn, es gibt Gründe, die gegen das Wohl des Kindes sprechen.

Ist eine Online-Scheidung schneller und günstiger?

Auch wenn viele Anwälte es suggerieren, gibt es keine Online-Scheidung, bei der man sich schneller und kostengünstiger online scheiden lassen kann.

Vielmehr bedeutet es, dass die Kommunikation zwischen dem Anwalt und Ihnen überwiegend digital erfolgt. Statt eines persönlichen Treffens kommunizieren Sie hauptsächlich per Telefon, Video-Call oder E-Mail.

Dies ist jedoch nur bedingt möglich. Ein persönliches Erscheinen vor Gericht ist grundsätzlich immer erforderlich.

Die Anwalts- und Gerichtskosten richten sich ebenfalls nach einer festgesetzten Gebührenordnung. Die Kosten einer Online-Scheidung sind somit die gleichen wie bei einer „normalen“ Scheidung.

Weitere Informationen zur Online-Scheidung finden Sie in unserem Artikel:

 

Was ist eine Scheidungsmediaton?

Eine Scheidungsmediation ist ein freiwilliges, außergerichtliches Verfahren, bei dem ein neutraler Dritter (Mediator) scheidungswillige Paare dabei unterstützt, einvernehmliche Lösungen für Trennungsfolgen zu finden.

Ziel ist es, einen Rosenkrieg zu vermeiden, faire Vereinbarungen (Vermögen, Kinder, Unterhalt) zu treffen, Kosten zu sparen und die Kommunikation zu verbessern.

Eine Mediation ist besonders sinnvoll, wenn Paare trotz Trennung eine einvernehmliche Basis finden wollen, um die Zukunft (insbesondere bei gemeinsamen Kindern) fair zu gestalten.

Wie unterscheidet sich ein Fachanwalt vom Rechtsanwalt?

Im Vergleich zu einem „normalen“ Anwalt ist ein Fachanwalt ein spezialisierter Rechtsanwalt, der speziell auf Scheidungen und andere familienrechtlichen Angelegenheiten ausgebildet wurde.

Unser Giuseppe M. Landucci verfügt über entsprechende Fortbildungen und Praxiserfahrung im Familienrecht, weshalb er den Titel des Fachanwalts offiziell von der Rechtsanwaltskammer Köln verliehen bekommen hat.