2023-07-21T18:27:31+02:00
Kanzlei Landucci – Köln

Ihr Rechtsanwalt für einen Ehevertrag in Köln

Als spezialisierter Fachanwalt und Rechtsanwalt für Eheverträge in Köln beraten wir Sie rund um das Thema Ehe & Ehevertrag. So steht Ihre Ehe von Anfang an unter einem guten Stern.

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Rechtsanwalt für Eheverträge in Köln

Giuseppe M. Landucci

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Familienrecht in Köln

Ehevertrag vom Rechtsanwalt – unromantisch, aber sinnvoll

Sie haben sich frisch verlobt und planen gerade Ihre anstehende Hochzeit? Dann sehen wahrscheinlich auch Sie Eheverträge eher als unromantisch an. Zudem ist es nicht das angenehmste Thema, über das man im Vorfeld einer Hochzeit gerne spricht. Dennoch ist der Ehevertrag meist ein wichtiger Bestandteil für eine gut aufgestellte Ehe.

Häufig hört man, dass „eine vertragliche Absicherung nicht nötig sei. Man würde schließlich nicht heiraten, um sich irgendwann scheiden zu lassen.“ So verzichten viele verliebte Ehepaare auf einen Ehevertrag. Viele denken sogar, es würde der Ehe Pech bringen, wenn bereits am Anfang der Ehe ein solcher Vertrag abgeschlossen würde.

Als Scheidungsanwalt und Rechtsanwalt für Eheverträge in Köln kann ich sagen, dass dies ein Irrglaube ist. Denn auch Sie können aktuell nicht sagen, was in 10 oder 15 Jahren sein wird.

Bestens gewappnet für das Worst-Case-Szenario Scheidung

Natürlich ist eine Scheidung das schlechteste Szenario, allerdings ist es nun mal Fakt, dass in Deutschland über 40 % aller Ehen geschieden werden.

Und für diesen Fall, wäre es sowohl für Sie als auch Ihren Ehepartner gut zu wissen, dass alle relevanten Punkte bereits mit einem Anwalt fair geregelt sind. Denn so endet eine Ehe selbst im Falle eines Scheiterns wenigstens zumindest nicht in einem Rosenkrieg.

Wie und wann Sie einen Ehevertrag abschließen sollten

Ein Ehevertrag vom Anwalt sorgt generell für mehr Sicherheit in einer Beziehung und kann die Gefahr von nachehelichen Konflikten enorm verringern.

Dieser kann sowohl im Vorfeld einer Hochzeit als auch während einer Ehe geschlossen werden. Letztendlich müssen sie von einem Notar beurkundet werden, um ihre rechtliche Wirksamkeit zu entfalten.

Gerne helfen wir Ihnen im Eherecht weiter

Wir klären Sie auf

Wir wollen Ihnen einen exzellenten Service in Köln zu bieten. Die häufigsten Fragen haben wir hier für Sie beantwortet.

Ein Ehevertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Eheleuten, die sich auf die Gestaltung der Ehe und Regelungen im Falle einer Scheidung beziehen. Diese Regelungen betreffen in erster Linie finanzielle Fragen wie zum Beispiel eine Gütertrennung oder Unterhaltsansprüche. Mit einem entsprechenden Vertrag können die rechtlichen Regelungen, die bei einer Scheidung anzuwenden sind, an die individuelle Familienkonstellation angepasst werden.

Das Gesetz macht eine Reihe von Vorgaben für den Fall einer Scheidung, um zu verhindern, dass einer der Ehepartner durch die Trennung finanziell benachteiligt wird. Doch nicht für alle Familien machen diese Vorgaben Sinn, oft sind individuelle Vereinbarungen besser geeignet. Eine von den gesetzlichen Regelungen abweichende Vereinbarung in Form eines Ehevertrags ist vor allem sinnvoll für folgende Konstellationen:

  • Beide Eheleute verfügen über eigenes Einkommen, haben aber keine gemeinsamen Kinder und keinen Kinderwunsch.
  • Ein Ehepartner besitzt ein deutlich größeres Vermögen als der andere.
  • Beide Eheleute waren schon einmal verheiratet und haben Kinder.
  • Ein Ehepartner besitzt ein Unternehmen / ist selbstständig.
  • Die Eheleute besitzen unterschiedliche Nationalitäten oder leben im Ausland.

Wenn Sie eine Beratung wünschen, können Sie sich jederzeit an unsere Kanzlei in Köln wenden.

Früher waren Eheverträge insbesondere für finanziell Bessersituierte interessant, um das eigene Vermögen vor den Folgen einer Scheidung zu schützen. Mittlerweile haben sie aber die breite Masse der Bevölkerung erreicht.

Insbesondere Frauen haben häufig ein berechtigtes Interesse an einer vertraglichen Ansciherung, da sie durch die Kindeserziehung sowie erwerbslose Zeiten nach einer Scheidung häufig schlechter gestellt werden als der Ex-Partner. Generell machen Eheverträge vor allem Sinn, bei:

  • Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder
  • Ein Ehepartner besitzt mehr Vermögen als der andere
  • Beide Ehepartner sind im fortgeschrittenen Alter, waren bereits verheiratet und haben Kinder
  • Unternehmer-Ehe bzw. Selbständigkeit
  • Ehe mit verschiedenen Nationalitäten

Generell bleibt es Ihnen überlassen, was ein Rechtsanwalt für Sie in einem Ehevertrag festhält. Insofern macht eine Beratung Sinn, damit die Regelungen des Familienrechts auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten werden können. Zu den wichtigsten Punkten gehören:

Die nachträgliche Änderung ist nicht ganz einfach, aber durchaus möglich, sofern sich beide Eheleute über die Änderungen einig sind.

Vertragsänderungen können sinnvoll sein, wenn sich die Lebensverhältnisse der Eheleute geändert haben, zum Beispiel weil es nun gemeinsame Kinder gibt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht geplant waren.

Bei solchen oder ähnlichen Änderungen in den Lebensverhältnissen ist es ratsam, den Vertrag von einem Anwalt auf Aktualität/ Wirksamkeit prüfen und gegebenenfalls anpassen zu lassen. Wichtig: Einer nachträglichen Änderung müssen immer beide Eheleute zustimmen.

Auch wenn viele Paare einen Ehevertrag für unromantisch halten, bietet er doch viele Vorteile: So lassen sich für den Fall einer Scheidung schon viele Fragen vorab klären. Das bietet Sicherheit, denn erfahrungsgemäß ist eine Einigung über finanzielle oder andere wichtige Angelegenheiten während oder unmittelbar nach einer Trennung oder Scheidung sehr viel schwieriger.

Die Eheleute können die vertraglichen Vereinbarungen individuell ausgestalten und damit flexibel auf ihre Situation anpassen, um die Ansprüche beider Beteiligten möglichst umfassend zu erfüllen. Das gilt auch für Erbschaftsfragen, die im Falle eines Todesfalls berücksichtigt werden können.

Neben diesen Vorteilen ist jedoch zu erwähnen, dass das Aufsetzen eines solchen Vertrages mit Kosten verbunden ist. Für einen rechtssicheren Vertrag empfiehlt es sich, diesen vor der notariellen Beurkundung auf seine Rechtswirksamkeit hin überprüfen zu lassen.

Am besten lassen Sie einen Rechtsanwalt den Ehevertrag aufsetzen – so können Sie sicher sein, dass dieser Ihren Interessen entspricht. Außerdem steht Ihnen der Rechtsanwalt beratend zur Seite und erklärt Ihnen, worauf bei der Erstellung zu achten ist.

Die Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für den Rechtsanwalt und für den Notar, der den Ehevertrag beurkundet.

Rechtsanwälte und Notare sind an das Rechtsanwaltsvergütungs- und Notarkostengesetz bzw. an die Gebührentabellen gebunden. Dennoch können die Kosten stark variieren, denn sie sind abhängig von dem jeweiligen Geschäftswert, der sich aus dem Gesamtvermögen der Eheleute berechnet.

Für eine konkrete Kostenkalkulation empfiehlt es sich deshalb, den Rechtsanwalt/ Notar vorab um einen Kostenvoranschlag zu bitten. Erfahrungsgemäß werden oft Honorarvereinbarungen geschlossen, damit die Kosten von vornherein transparent sind.

Theoretisch können die Eheleute jederzeit einen Ehevertrag aufsetzen, unterschreiben und von einem Notar beurkunden lassen. Allerdings besteht hierbei die Gefahr, dass einige darin enthaltene Klauseln unwirksam sind, weil sie gesetzlichen Regelungen widersprechen.

Im schlimmsten Fall wird dadurch der gesamte Vertrag als nichtig erklärt. Deshalb ist unbedingt zu empfehlen, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und diesen gemeinsam aufzusetzen, um volle Rechtssicherheit zu erhalten.

Der größte Unterschied zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung liegt in der Bezeichnung sowie dem Zeitpunkt des Abschlusses. Ein Ehevertrag wird in der Regel vor einer Hochzeit oder während einer funktionierenden Ehe geschlossen.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung findet hingegen statt, wenn bereits ein Scheidungsverfahren bevorsteht. Inhaltlich können aber grundsätzlich die gleichen Vereinbarungen getroffen werden, was meist zu „guten“ Zeiten einfacher und fairer ist, als wenn die Ehe bereits als gescheitert gesehen wird.

Wenn kein Ehevertrag vorliegt, gelten bei einer Scheidung die gesetzlichen Regelungen. Das heißt, die Eheleute leben in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Hierbei behält jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen, das er schon vor der Ehe hatte, auch während der Ehe.

Bei einer Scheidung kommt es zu einem Zugewinnausgleich, wenn dieser beansprucht wird. Dabei wird das Vermögen der Eheleute am Anfang der Ehe mit ihrem Vermögen am Ende der Ehe verglichen.

Die daraus resultierende Differenz nennt man Zugewinn. Der Ehepartner, der einen geringeren Zugewinn erzielt hat, erhält von der Differenz zu dem höheren Zugewinn die Hälfte. Durch diese Gleichstellung soll verhindert werden, dass ein Ehepartner durch die Scheidung finanziell benachteiligt wird.

Ohne vertragliche Absicherung gelten auch insbesondere bezüglich Unterhalt und Versorgungsausgleich die gesetzlichen Regelungen. Mit einem Ehevertrag kann man grundsätzlich auch diese Punkte einvernehmlich regeln, damit man diesbezüglich einen rechtlichen Streit im Rahmen einer Trennung oder Scheidung verhindert oder zumindest die Wahrscheinlichkeit eines Streites reduziert.

Aufgrund der speziellen Rechtsmaterie sowie der Vielfalt von gesetzlichen Regelungen im Familienrecht, sollten Sie sich bezüglich eines Ehevertrages an einen spezialisierten Rechtsanwalt oder einen notariellen Experten wenden, um sich hundertprozentig abzusichern.

Rechtsanwalt Giuseppe M. Landucci ist Fachanwalt für Familienrecht in Köln. Er berät Sie und Ihren Ehepartner gerne, welche Punkte in Ihrem Fall regelungsrelevant sein könnten. Melden Sie sich noch heute und wir finden auch für Sie die optimale Lösung. So verschaffen Sie sich und Ihrem Partner mehr Sicherheit für Ihre Ehe.