Nach der Verlobung folgt das Heiraten. Für die Anmeldung Ihrer Eheschließung sind 5 Schritte notwendig. Als Rechtsanwalt für Familienrecht möchten wir Sie hier über die notwendige Vorgehensweise im Vorfeld Ihrer Hochzeit informieren.

Schritt 1: Ortswahl der Trauung

Bei der Ortswahl Ihrer Trauung können Sie aus dem Vollen schöpfen. Die Durchführung Ihrer Eheschließung ist in jedem Standesamt in Deutschland möglich. Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie sich für das Standesamt Ihres Wohnortes entscheiden oder eine besonders malerische Örtlichkeit.

Bedenken Sie aber, sich frühzeitig mit dem Standesamt Ihrer Wahl in Verbindung zu setzen. So geraten Sie nicht in Termindruck und dem Heiraten steht nichts mehr im Wege.

Schritt 2: Einigen Sie sich auf einen Termin zum Heiraten

Die Wahl eines Termins für die Eheschließung ist genauso wichtig, wie die Wahl des passenden Standesamtes ist. Besprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Partner und Ihrer Familie, wann Sie sich trauen lassen möchten. Je nachdem, wie beliebt das anvisierte Standesamt und der Termin sind, sollten Sie Ihren Wunschtermin beim jeweiligen Standesamt frühzeitig reservieren.

Die Sommermonate und besondere Daten sind sehr beliebt. Die Eheschließung können Sie erst sechs Monate vor der Trauung anmelden. Reservierungen werden aber von vielen Standesämtern angenommen.

Schritt 3: Beim zuständigen Standesamt anmelden

Die Anmeldung zur Trauung müssen Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt vornehmen. Dies ist unabhängig davon, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung vollziehen möchten. Die Anmeldung erfolgt über das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie oder Ihr zukünftiger Ehegatte Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Sie sollten einen Termin zur Anmeldung beim Standesamt vereinbaren. Zu diesem Gespräch müssen Sie beide persönlich erscheinen. Liegen wichtige Gründe vor, die gegen ein gemeinsames Erscheinen sprechen, kann auch nur einer der zukünftigen Eheleute mithilfe einer Vollmacht die Eheschließung anmelden.

Die Anmeldung wird bei Bedarf von diesem Standesamt zu dem Standesamt weitergeleitet, an dem die Eheschließung stattfinden soll.

Schritt 4: Notwendige Unterlagen für die Eheschließung mitbringen

Sie sollten sich frühzeitig darum kümmern, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung der Eheschließung benötigen und diese zusammenstellen.

Diese Unterlagen sind beispielsweise ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und eine aktuelle, beglaubigte und vollständige Abschrift aus dem Geburtenregister. Sollte einer der Brautleute in einer anderen Stadt gemeldet sein, bedarf es auch einer Aufenthaltsbescheinigung oder erweiterter Meldebescheinigung.

Schritt 5: Weitere Dokumente für die Eheschließung bereithalten

Wenn Sie Kinder haben, bereits verheiratet waren oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen Sie noch weitere Dokumente vorlegen. Hierzu zählen beispielsweise die Geburtsurkunde der Kinder. Auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder die Sterbeurkunde eines bereits verstorbenen Ehegatten können gegebenenfalls notwendig sein.

Welche Dokumente Sie außerdem benötigen könnten, kann Ihnen unser Rechtsanwalt in Köln gerne genauer erläutern.

Tipp: Absicherung Ihrer Ehe durch einen Ehevertrag

Ein Ehevertrag im Vorfeld Ihrer Hochzeit mag erstmal unromantisch klingen. Sie haben aktuell andere Sachen im Kopf, als über das mögliche Scheitern Ihrer Ehe nachzudenken. Doch keiner weiß, was in 10 oder 20 Jahren sein wird. In Deutschland werden über 40 % aller Ehen geschieden.

Insofern ist es durchaus sinnvoll, sich selbst und Ihren Partner durch einen Ehevertrag frühzeitig abzusichern. Mit einem Ehevertrag vom Rechtsanwalt sind Sie optimal auf alle Eventualitäten vorbereitet. Ihre Ehe steht so von Anfang an unter einem guten Stern.