Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine binationale Ehe geschlossen werden kann?
Wer plant, in Deutschland eine Ehe mit einem ausländischen Partner einzugehen, muss darauf achten die Vorgaben hinsichtlich der Eheschließung in beiden relevanten Staaten zu erfüllen. Informieren Sie sich also frühzeitig darüber, welche Regelungen in Bezug auf die Eheschließung im Herkunftsland Ihres Partners gelten.
Neben den üblichen Ehevoraussetzungen wie der Voll- und Geschäftsfähigkeit sowie der Anforderung, dass kein Ehehindernis vorliegen darf, muss Ihr ausländischer Partner nachweisen, dass er nach deutschem Recht ehefähig ist. Zu diesem Zweck benötigt er ein Ehefähigkeitszeugnis, welches von den zuständigen Behörden seines Heimatlandes ausgestellt werden muss. Wissen Sie und Ihr Partner nicht, welche Behörde in Ihrem Fall die richtige ist, dann wenden Sie sich mit Ihrer Frage an das Konsulat Ihres Landes.
Kümmern Sie sich frühzeitig um Ihr Ehefähigkeitszeugnis, da es in bestimmten Ländern eine Weile dauern kann, bis dieses ausgestellt wird. Wollen Sie eine binationale Ehe schließen bedenken Sie aber auch, dass das Ehefähigkeitszeugnis nur eine Gültigkeit von sechs Monaten hat.
Wie sieht es hinsichtlich des Namensrechts bei einer binationalen Ehe aus?
Wer eine binationale Ehe eingehen möchte muss sich zunächst einmal entscheiden, ob das deutsche Namensrecht oder das Namensrecht aus der Heimat des Partners zur Anwendung kommen soll. Beachtet werden muss in diesem Zusammenhang vor allen Dingen, ob das Namensrecht des Landes aus dem der Partner stammt es anerkennt, wenn er Ihren Namen annimmt.
Informieren Sie sich im Vorfeld der Eheschließung über die Möglichkeiten, die Sie in rechtlicher Hinsicht in Sachen Namensgebung haben.
Die binationale Ehe und das Aufenthaltsrecht – Was gilt?
Wer eine binationale Ehe mit einem Partner eingehen möchte, der bislang noch keinen Aufenthaltstitel in Deutschland hat, muss sich zunächst um ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht bemühen. Dies kann durch die Beantragung eines nationalen Visums geschehen. Dieses Visum wird in der Regel für drei Monate ausgestellt und kann zumeist um weitere drei Monate verlängert werden.
Sind Sie dann die binationale Ehe mit Ihrem Partner eingegangen, erhält dieser in der Folge eine befristete Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von drei Jahren. Anschließend kann Ihr Ehegatte, soweit er alle notwendigen Integrationsbedingungen erfüllt, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ausgestellt bekommen. Dies ist jedoch nur möglich wenn Sie, nachdem die binationale Ehe geschlossen wurde, dauerhaft in Deutschland leben möchten.
Erfüllt Ihr Partner, drei Jahre nachdem Sie die binationale Ehe eingegangen sind, nicht alle Integrationsbedingungen, dann kann unter Umständen zunächst nur eine vorübergehende Duldung erteilt werden.