Gesetzesänderung im Jahr 2017

Im Jahr 2017 hat der deutsche Gesetzgeber eine Gesetzesänderung vorgenommen, durch die im Ausland geschlossene Ehen von Minderjährigen unter 16 Jahren pauschal für nichtig erklärt werden konnten. Bevor diese Gesetzesänderung vorgenommen wurde, waren diese im Ausland geschlossenen Ehen zwar wirksam, konnten aber in Deutschland im Nachhinein vom zuständigen Gericht aufgehoben werden. Die alte Gesetzeslage, nach der eine Minder­jäh­rigenehe im Nachhinein aufgehoben werden konnte, hat nach Ansicht einiger Stimmen den Vorteil, dass die Nichtehelichkeit von Kindern dieser Paare verhindert und Unterhaltsansprüche einfacher durchgesetzt werden können.

An der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung dieser Gesetzeslage hat der BGH ernste Zweifel und dieses Gesetz daher dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Der BGH sieht im Gesetz zur Kinderehe einen unzulässigen Eingriff in den Schutz der Ehe.

Kritik an Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes gegen Kinderehe

Viele Juristen sind ärgerlich darüber, dass die Rechtmäßigkeit des Gesetzes gegen Kinderehe angezweifelt wird. Denn das Gesetz soll junge Menschen und vor allen Dingen junge Mädchen davor schützen, in eine Ehe gezwungen zu werden. Vor allen Dingen Minderjährige unter 16 Jahren müssen davor geschützt werden, die für sie nachteiligen Folgen einer Minder­jäh­rigenehe erleben zu müssen. Diese schwerwiegenden Folgen rechtfertigen nach Ansicht vieler Juristen den Eingriff in das Grundrecht des Schutzes der Ehe.

Eine Kinderehe von Minderjährigen über 16 Jahren wird in Deutschland nur selten aufgehoben

Seit das Gesetz gegen Kinderehen im Jahr 2017 in Kraft getreten ist, wurden laut der Organisation „Terre des Femmes“ gerade mal 10 von 813 gemeldeten Minderjährigenehen aufgehoben. Diese Zahlen zum Thema „Kinderehe“ sind laut „Terre des Femmes“ jedoch in Wahrheit noch viel höher.

Dass in Deutschland die Kinderehe noch immer so verbreitet ist, liegt laut Experten auch daran, dass kein einheitliches Vorgehen der Bundesländer in Bezug auf die Minder­jäh­rigenehe vorliegt. Zudem müssten die zuständigen Sachbearbeiter, die mit dem Thema Kinderehe betraut sind, besser geschult werden.

Auf die Sorgen und Bedürfnisse der Minderjährigen müsse besser eingegangen werden und es sollte mehr Aufklärungsarbeit in dieser Sache betrieben werden. Denn für die Betroffenen ist eine Kinderehe bzw. eine Minder­jäh­rigenehe in der Regel mit einschneidenden sozialen Veränderungen verbunden.