2024-01-12T14:34:52+01:00
Kanzlei Landucci in Köln

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Köln

Ob Ehevertrag, Scheidung, Sorgerecht oder Unterhalt – Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Köln (Fachanwalt) beraten wir Sie professionell und vertreten Sie vor Gericht.

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Rechtsanwalt Familienrecht Köln
Rechtsanwalt für Familienrecht (Köln)

Giuseppe M. Landucci

Anwälte für Familienrecht in Köln

Ihr Familienanwalt in Köln

In Deutschland gehören familiäre Unstimmigkeiten zu den häufigsten rechtlichen Auseinandersetzungen – im Fokus stehen dabei meist Scheidungen und ihre Folgen. Emotional belastend sind sie für alle Beteiligten. Umso wichtiger ist für Betroffene eine zuverlässige rechtliche Beratung und Vertretung.

Seit 2015 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Landucci im Herzen von Köln auf das deutsche Familienrecht spezialisiert. Seither vertreten wir unsere Mandanten erfolgreich vor dem Familiengericht. Bei uns in Köln werden Sie grundsätzlich von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht beraten und vertreten.

Wichtig ist uns, dass Sie auch tatsächlich Ihr Recht bekommen. Hierfür bringen wir immer unsere Kompetenzen, Expertisen und unser menschliches Einfühlungsvermögen ein.

Spezialisierter Fachanwalt für Familienrecht

Unsere Kanzlei in Köln hat sich auf Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und alle Fragen spezialisiert, die bei Trennung oder Ehescheidung aus rechtlicher Perspektive von Bedeutung sind.

Wir setzen uns für Ihre Rechte sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich ein – mit Engagement für Ihre Ziele – und, wenn nötig, auch mit einer gesunden Portion an Biss. Als spezialisierter Fachanwalt für Familienrecht steht Ihnen mit Herrn Landucci immer ein kompetenter Rechtsanwalt zur Verfügung.

Anwälte für Ehe, Scheidung, Sorgerecht & Unterhalt

Zu unserem Leistungsangebot in Köln gehören sowohl außergerichtliche Beratungen als auch eine professionelle und engagierte Vertretung vor Gericht. Mit unserer Spezialisierung sorgen wir dafür, dass auch Sie Ihre Rechte wirksam geltend machen können.

Als Fachanwalt für Familienrecht in Köln sind wir Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner in allen familiären Belangen. Gerne erklären wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch ausführlicher, was Sie von uns erwarten können und erläutern Ihnen erste Eckpunkte des juristischen Vorgehens.

Unsere Rechtsanwälte beraten & vertreten auch Sie

Bestens informiert vom Rechtsanwalt für Familienrecht in Köln

Es ist unser Anspruch, Ihnen einen optimalen Service zu bieten. Die meistgestellten Fragen hat unser Familienanwalt in Köln für Sie beantwortet.

Das Familienrecht ist ein zentraler Bestandteil der zivilrechtlichen Gesetzgebung in Deutschland – das vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist ausschließlich diesem gewidmet.

Geregelt werden hier alle juristischen Fragestellungen, die aus einer Ehe und allen anderen familiären bzw. verwandtschaftlichen Beziehungen resultieren. Ein kompetenter Anwalt sollte außerdem die relevanten Bezüge angrenzender Rechtsgebiete – beispielsweise des Erb-, Sozial- oder Steuerrechtes – kennen.

Das Familienrecht regelt die familiären Beziehungen von Menschen in den folgenden Bereichen:

  • Ehe (Ehefähigkeit, Eheschließung, Namensrecht, Eheverträge und vermögensrechtliche Fragen)
  • Trennung und Scheidung
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Elternunterhalt
  • Vorsorge (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Bestattungsvollmacht, Generalvollmacht).

In allgemeiner Form lässt sich das Rechtsgebiet in das Ehe- und Scheidungsrecht, das Kindschaftsrecht, Beziehungen zu anderen Familienmitgliedern – insbesondere den eigenen Eltern – sowie rechtliche Vertretungsfunktionen (Vormundschaft, Pflegschaft, rechtliche Betreuung) unterteilen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Ratgeber.

Das Eherecht ist einer der zentralen Punkte im Familiengericht. Es konzentriert sich auf die juristischen Grundlagen einer Ehe und ist insgesamt sehr breit gefächert. Wir unterstützen Sie in eherechtlichen Fragen nicht nur im Scheidungsfall, sondern auch in zahlreichen anderen Bereichen. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Eheschließung und Ehefähigkeit
  • Eheverträge
  • Ehelicher Güterstand
  • Namensrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Vermögensrecht und Erbrecht

Grundsätzlich ja. Für die Einleitung und Durchführung eines Scheidungsverfahrens besteht in Deutschland Anwaltszwang. Ein Scheidungsantrag bei Gericht ist immer durch einen Anwalt einzureichen. Vor allem bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es jedoch möglich, dass nur einer der beiden Eheleute einen Scheidungsanwalt beauftragt, der allerdings ausschließlich als dessen Interessenvertreter auftritt.

Der zweite Partner ist in einem solchen Fall – beispielsweise im Hinblick auf die Zustimmung zur Scheidung und zur Durchführung des Versorgungsausgleichs – teilweise von der Anwaltspflicht befreit. Durch ein solches Vorgehen lassen sich die Kosten für eine Scheidung zum Teil beträchtlich reduzieren.

Ein Anwalt steht seinen Mandanten auch in einem solchen Szenario aktiv zur Seite. Bei strittigen Fragen im Scheidungsverfahren sollten Sie sich jedoch grundsätzlich durch Ihren eigenen Scheidungsanwalt vertreten lassen.

Das Sorgerecht regelt das Recht – und die Pflicht – der Eltern zur Betreuung und Versorgung minderjähriger Kinder. In Deutschland ist auch nach einer Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge gesetzlich vorgesehen. Jedoch haben Eltern das Recht, in begründeten Fällen das alleinige Sorgerecht einzuklagen und damit über die Lebensführung des Kindes zu bestimmen.

Beim Umgangsrecht geht es dagegen um das Recht von Kindern auf Umgang mit beiden Eltern, aber auch Großeltern und anderen Familienangehörigen sowie nahestehenden Bekannten. Ebenso können diese unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Umgang geltend machen. Für Eltern, die den Kontakt einschränken wollen, kann es wichtig sein, die Einschränkungen in Absprache mit dem Jugendamt zu besprechen.

Während einer Lebenspartnerschaft oder nach einer Scheidung handelt es sich dabei oft um ein sehr kontroverses und emotionales Thema. Unsere Anwälte in Köln können Ihnen helfen, Lösungen zu erzielen, die für alle Beteiligten akzeptabel sind.

Das Kindschaftsrecht regelt sämtliche juristische Verhältnisse zwischen Eltern und Kindern. Für unsere Anwälte in Köln ist es eines der wichtigsten Arbeitsfelder. Unter das Kindschaftsrecht fallen die folgenden Rechtsbereiche:

  • Abstammungsrecht
  • Unterhaltsansprüche
  • Sorge und Umgang
  • Namensrecht

Im Hinblick auf Unterhalt nach einer Trennung oder Scheidung ist zwischen dem Unterhalt für den bisherigen Ehegatten und dem Unterhaltsanspruch für gemeinsame Kinder zu unterscheiden.

Wenn einer der beiden Ehepartner nach der Trennung seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, hat er bis zur Rechtskraft der Scheidung Anspruch auf Trennungsunterhalt. Für seine Höhe geben die Bedürftigkeit und der tatsächliche Bedarf des Unterhaltsberechtigten sowie die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen den Ausschlag. Die Bemessungsgrundlage für den Trennungsunterhalt ist das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen – es wird ermittelt, indem verschiedene andere Zahlungsverpflichtungen von dessen Einkommen abgezogen werden.

Nach einer rechtskräftigen Scheidung sieht der Gesetzgeber in Deutschland vom Grundsatz her vor, dass die geschiedenen Ehepartner selbst für ihren Unterhalt verantwortlich sind. In der Praxis kann es jedoch auch zu einem nachehelichen Unterhalt kommen, wenn einer der beiden Partner nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten. In diesem Bereich fallen beispielsweise Betreuungsunterhalt, wenn einer der Partner jüngere Kinder zu betreuen hat und deshalb nicht berufstätig sein kann, aber auch Aufstockungsunterhalt sowie Unterhaltszahlungen wegen einer Ausbildung oder Krankheit und Gebrechen.

Anspruch auf Kindesunterhalt haben minderjährige Kinder sowie sogenannte privilegierte volljährige Kinder, die sich beispielsweise in der Erstausbildung befinden. Gezahlt werden muss er in der Regel durch den Elternteil, bei dem das Kind nicht seinen Wohnsitz hat. Seine Höhe bemisst sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle.

Ein Familienanwalt berät und vertritt seine Mandanten gerichtlich und außergerichtlich in familiären Konflikten.

In der juristischen Praxis gehören dazu u.a.:

  • Scheidungsverfahren und Vermögensaufteilung
  • Unterhalt für den geschiedenen Ehegatten
  • Unterhalt, Sorge und Umgang für gemeinsame Kinder
  • Erstellung von Dokumenten und Verträgen (Eheverträge, Trennungsfolgenvereinbarung, Scheidungsfolgenvereinbarung)
  • Sonstige familienrechtlichen Angelegenheiten

Ein „normaler“ Rechtsanwalt und ein Fachanwalt haben zunächst den gleichen beruflichen Werdegang. Beide haben ein Jurastudium sowie einen zweijährigen juristischen Vorbereitungsdienst absolviert. Wer diese beiden Ausbildungsetappen mit dem ersten und zweiten Staatsexamen abgeschlossen hat, ist Volljurist und kann von der zuständigen Anwaltskammer den Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin stellen.

Den Titel Fachanwalt/ Fachanwältin für Familienrecht dürfen dagegen lediglich Anwälte führen, die zusätzlich eine theoretische und praktische Ausbildung absolviert haben.

Ein Fachanwalt muss einen speziellen Lehrgang im Umfang von 120 Stunden absolvieren und praktische Erfahrungen im Familienrecht vorweisen, bevor man den Fachanwaltstitel erhält und sich auch so bezeichnen darf.

Zum Nachweis seiner praktischen Expertise muss er dafür den Nachweis erbringen, dass er in einem Zeitraum von drei Jahren mindestens 120 familienrechtliche Fälle bearbeitet hat. Die mindestens dreijährige Ausbildung wird je nach zuständiger Rechtsanwaltskammer zum Teil mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Anschließend ist ein Fachanwalt zu jährlichen Fortbildungen im Familienrecht verpflichtet.

Wir empfehlen, insbesondere bei komplizierteren rechtlichen Auseinandersetzungen, einen spezialisierten Fachanwalt für Familienrecht zu beauftragen.

Eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht in unserer Kanzlei kostet 190,00 € zzgl. MwSt. und ggfls. Auslagen i.H.v. 20,00 €. Der Preis für eine solche Beratung ist durch das Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwälten (§ 34 RVG) festgelegt. Während der Beratung beantwortet einer unserer Rechtsanwälte alle Ihrer familienrechtlichen Fragen.

Wenn Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner eine einvernehmliche Scheidung planen, steht Ihnen bei uns ein Rechtsanwalt für Familienrecht für eine 15-minütige kostenlose Erstberatung zur Verfügung.

Eine Absicherung im Bereich des Familienrechts ist nicht standardmäßig in die Rechtsschutzversicherung integriert. Der Grund dafür liegt oftmals in der hohen Eintrittswahrscheinlichkeit für Risiken. Zumindest in Großstädten liegt die Scheidungsrate heute bei rund 40 bis 50 Prozent. Die Anwalts- und Gerichtskosten für eine Scheidung, bei der Auseinandersetzungen um Unterhalts-, Sorgerechts- oder Vermögensfragen eine Rolle spielen, können in dem Bereich von 10.000 bis 15.000 Euro steigen. Für die Versicherer lohnen sich daher solche Policen oftmals nicht.

Pauschal ist das Rechtsgebiet in keine private Rechtsschutzversicherung integriert. Einige Versicherungen bieten ein Modul für Familien- oder Eherechtsschutz an, den Versicherungsnehmer zusätzlich zu ihrem Privatrechtsschutz erwerben müssen. Die Leistungen einer solchen Versicherung halten sich jedoch in engen Grenzen. In der Regel erstatten die Versicherungen nur die Kosten einer juristischen Erstberatung. Die kompletten Kosten für weitere Beratungen und die Vertretung durch einen Anwalt werden deshalb nur bei besonderen Vertragskonstellationen von Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Wichtig: Wenn Sie über einen Familienrechtsschutz verfügen, bedeutet diese Bezeichnung grundsätzlich nicht, dass die Versicherung die Anwaltskosten erstattet, sondern lediglich, dass in der Police die Familienmitglieder, die in Ihrem Haushalt leben, ebenfalls rechtsschutzversichert sind.