Anwalt & Fachanwalt für Umgangsrecht in Köln
Das Umgangsrecht regelt den Kontakt mit Kindern
Durch das Umgangsrecht haben beide Eltern Anspruch, an der Erziehung und Versorgung des Kindes teilhaben zu können.
Es geht hierbei vor allem um das Kindeswohl. Es soll vermieden werden, dass das Kind sich von dem Elternteil entfremdet, bei dem es nicht lebt. Das Kind soll auch einen Einblick in die Lebensverhältnisse dieses Elternteils bekommen und an dessen Leben aktiv teilnehmen.
So dient das Umgangsrecht dazu, Kindern die Gelegenheit zu bieten, eine Beziehung zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten.
Als Rechtsanwalt für Umgangsrecht in Köln (Fachanwalt) beraten und vertreten wir gerne auch Sie.
Kinder brauchen Zuwendung beider Eltern
Das Umgangsrecht ermöglicht, dass die Bindung zum getrennten Elternteil und nahestehenden Personen auch nach der Trennung erhalten bleiben.
Eine Trennung oder Scheidung der Eltern führt dazu, dass sich auch die Lebenssituation der Kinder verändert. Oft müssen Kinder ihre gewohnte Umgebung verlassen. Durch einen Umzug von Köln in eine andere Stadt werden sie nicht nur von einem Elternteil, sondern oft auch von Freunden und Verwandten getrennt.
Der Umgang mit Kindern muss geregelt sein
Im besten Fall ist es Ihnen und Ihrem Ex-Partner selbst überlassen, gemeinsam eine Regelung bezüglich des Umgangs mit dem Kind festzulegen.
Leider passiert es jedoch häufig, dass Eltern bei der Umgangsgestaltung keinen Konsens erreichen. Dieser Umstand ist oft gegeben, wenn sich die Eltern etwa im Bösen getrennt haben und nicht in der Lage sind, ihre Streitigkeiten zum Wohle des Kindes beizulegen.
Bestens informiert über Umgangsrecht in Köln
Wir wollen Ihnen den besten Service in Köln bieten. Unsere Rechtsanwältin hat dafür die häufigsten Fragen für Sie beantwortet.