Was genau heißt „begleitete Umgangskontakte“ und welche Gründe gibt es dafür?

Ein begleiteter Umgang bedeutet, dass eine neutrale dritte Person den Umgang zwischen dem Kind und einem Elternteil oder auch jeweils mit beiden Elternteilen überwacht und dafür Sorge trägt, dass der Umgang im Sinne und zum Wohle des Kindes verläuft.

Durch begleitete Umgangskontakte soll verhindert werden, dass es zu Kontaktabbrüchen zwischen Kindern und dem Umgangsberechtigten kommt oder erreicht werden, dass Elternteile und Kinder, die sich lange nicht gesehen haben, sich einander wieder annähern. Da solche Situationen für die Kinder oft sehr belastend sein können, soll ein begleiteter Umgang den Druck von den Kindern nehmen.

Gleiches gilt für die Situation, dass ein Elternteil in der Vergangenheit Probleme im Umgang mit den Kindern hatte oder unangebrachtes Verhalten an den Tag gelegt hat. Durch begleitete Umgangskontakte können die betreffenden Elternteile lernen, wie sie sich im Umgang mit ihren Kindern „richtig“ verhalten, ohne dass die Kinder während dieser Zeit einer Gefahr ausgesetzt sind.

Gründe für einen begleiteten Umgang im Überblick:

  • psychische Erkrankungen oder Suchterkrankungen der Umgangsberechtigten
  • Verdacht auf körperlichen oder sexuellen Missbrauch durch einen der Elternteile
  • es besteht die Gefahr des Kindesentzugs
  • mangelnde Erziehungskompetenz eines Elternteils
  • Kind hatte bislang nur wenig oder keinen Kontakt zum Umgangsberechtigten
  • Eltern sind untereinander massiv zerstritten

Wie kommen begleitete Umgangskontakte zustande und wie laufen sie ab?

Begleitete Umgangskontakte können entweder vom Familiengericht angeordnet oder auf eigene Initiative hin vereinbart werden. Beantragt wird der begleitete Umgang dann bei dem Jugendamt, das für den jeweiligen Wohnort zuständig ist.

Wie genau der begleitete Umgang im Detail abläuft, hängt von der Einrichtung ab, die diesen durchführt. In der Regel wird vor dem ersten begleiteten Umgang ein Gespräch mit den Beteiligten geführt und die begleiteten Treffen werden geplant. So können sich die Umgangsbegleiter ein genaues Bild von der Ausgangslage und der Motivation des begleiteten Umgangs machen.

In der Durchführungsphase findet dann der eigentliche begleitete Umgang statt, welcher sowohl in den Räumlichkeiten der jeweiligen Institution als auch z.B. in einem Café, einem Spielplatz oder in der Wohnung der umgangsberechtigten Person stattfinden kann.

Wie lange der begleitete Umgang dauert, hängt vom jeweiligen Einzelfall und der konkreten Familiensituation ab.