Doch was ist, wenn die Eltern diesen Kontakt nicht wünschen? Welche Rechte haben Großeltern im Hinblick auf ihre Enkelkinder?

Haben Großeltern ein Recht auf Umgang?

Grundsätzlich steht Großeltern ein Umgangsrecht im Hinblick auf ihre Enkelkinder zu. Das in § 1685 BGB verankerte Umgangsrecht hat den Zweck, dass der Kontakt zwischen Kindern und den ihnen nahestehenden Personen aufrecht erhalten und gefestigt werden kann. Dieses Umgangsrecht können sie allerdings nur dann durchsetzen, wenn der Umgang auch tatsächlich dem Wohle des Kindes dient. Haben Enkelkinder und Großeltern ein inniges und liebevolles Verhältnis, kann das Umgangsrecht durch den sorgeberechtigten Elternteil nicht ohne triftigen Grund eingeschränkt werden.

Welcher Unterschied besteht zwischen dem Umgangsrecht von Eltern und Großeltern?

Im Kontakt zwischen Eltern und Kindern wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass dieser dem Kindeswohl dient. Umgangsrecht verweigern kommt nur dann in Frage, wenn der Kontakt dem Kind schaden würde. Diesbezügliche Einschränkungen kann nur das Familiengericht treffen. Bei Großeltern ist die Rechtslage genau anders herum. Sie dürfen nur dann Umgang mit ihrem Enkelkind haben, wenn dies dem Kindeswohl zugutekommt.

Wie oft dürfen Großeltern ihre Enkelkinder nach einer Scheidung sehen?

Wie häufig Oma und Opa ihre Enkelkinder sehen dürfen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es hängt von mehreren Faktoren wie der Entfernung zwischen den Wohnorten oder dem Alter des Kindes ab. Natürlich ist die konkrete Ausgestaltung des Umgangsrechts auch davon abhängig, wie eng die Bindung zwischen den Großeltern und dem Enkel ist.

Kann ein Umgangsrecht der Großeltern gerichtlich durchgesetzt werden?

Wenn Großeltern nach einer Scheidung in der Familie ihre Enkel nicht mehr sehen dürfen, können sie ihr Umgangsrecht auch gerichtlich durchsetzen. Zuständig für diese rechtliche Auseinandersetzung ist das Familiengericht. In der Regel ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk das betroffene Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Inhaltlich müssen Großvater und/oder Großmutter bei Gericht vortragen und ggfs. beweisen, dass der Kontakt zu ihrem Enkelkind diesem gut tut und ihm u.a. emotionale Stabilität verschafft.

Verneint wird das von den Großeltern beantragte Umgangsrecht bspw. dann, wenn diese den Erziehungsvorrang der Eltern missachten oder wenn sie die Kinder nach der Scheidung in einen Loyalitätskonflikt stürzen.