Was heißt Umgangsrecht?
Umgangsrecht bedeutet das Recht beider Elternteile, Zeit mit dem eigenen Kind zu verbringen. Dieses Recht ist auch ein Recht des Kindes, Umgang mit beiden Eltern zu haben. Durch die Umgangskontakte soll unter anderem die Eltern-Kind-Bindung fortentwickelt und gestärkt werden.
In Deutschland wird das Umgangsrecht meist nach einer Trennung oder Scheidung geregelt. Das Umgangsrecht beinhaltet ein Besuchsrecht, mit dem sichergestellt wird, dass der nicht betreuende Elternteil Zeit mit seinem Kind verbringen kann.
Wenn die Eltern sich einigen können, kann das Umgangsrecht beispielsweise mit Hilfe des Jugendamtes im Rahmen einer sogenannten Umgangsvereinbarung geregelt werden. Falls die Eltern sich nicht einigen können, entscheidet im Zweifel das Familiengericht.
Umgangsrecht bedeutet auch Umgangspflicht
Umgekehrt verlangt das Gesetz zur Wahrung des Kindeswohls zugleich auch, dass eine bestehende Umgangsregelung vom umgangsberechtigten Elternteil auch wirklich eingehalten wird. Der regelmäßige Umgang soll genauso stattfinden, wie festgelegt. Er darf nicht einseitig verändert oder grundlos ausgesetzt werden.
Umgangsrecht verweigern: Wann kann der Umgang verweigert werden?
Damit einem Elternteil der Umgang mit dem Kind rechtlich untersagt werden kann, müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, die das Wohl des Kindes – psychisch oder physisch – gefährden könnten.
Mögliche Gründe für eine Umgangsverweigerung:
- Häusliche Gewalt oder Kindesmisshandlung
- Kindesmissbrauch
- psychische Verhaltensauffälligkeiten des Kindes
- Suchterkrankungen (Alkohol- oder Drogenmissbrauch)
- Anhaltspunkte für eine geplante Entführung
- Ansteckende Krankheiten
- Psychische Erkrankungen
Bevor Sie eigenmächtig handeln und dem anderen Elternteil den Umgang mit dem Kind vorenthalten, sollten Sie sich zunächst an das Jugendamt oder einen Rechtsanwalt für Umgangsrecht wenden. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass der Verdacht einer unbegründeten Kontaktunterbindung entstehen könnte.
Rechtliche Folgen einer grundlosen Verweigerung?
Eine grundlose Kontaktverweigerung des Umgangsberechtigten durch den betreuenden Elternteil kann rechtliche Folgen haben. Eine wiederholte oder andauernde Kontaktverweigerung kann in schwerwiegenden Fällen Auswirkungen auf das Sorgerecht haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dies auch eine Kürzung oder Streichung des Trennungsunterhaltes oder des nachehelichen Unterhalts zur Folge haben.
Die wiederholte unbegründete Verweigerung des Besuchsrechts kann außerdem zu Ordnungsgeldern bis hin zu einer Ordnungshaft führen, wenn es einen vollstreckbaren gerichtlichen Beschluss oder Vergleich gibt. Auch Schadensersatzansprüche können gegebenenfalls vom umgangsberechtigten Elternteil geltend gemacht werden.
Bevor Sie den Umgang verweigern, sollten Sie zunächst das Jugendamt kontaktieren. Dennoch kann es auch im Vorfeld vorteilhaft sein, einen Anwalt für Familienrecht zu konsultieren. Umgangsverfahren können sehr komplex sein. Eine rechtliche Beratung macht vor allem Sinn, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt.
Wie kann der betroffene Elternteil gegen die Verweigerung des Umgangsrechts vorgehen?
Wird der Umgang grundlos verweigert, kann der betroffene Elternteil das Umgangsrecht einklagen. Hierfür sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt für Familienrecht wenden. Im Rahmen des Verfahrens wird das Familiengericht die Familiensituation genau beleuchten. Anschließend wird im besten Falle eine Umgangsregelung festlegt, die dem Kindeswohl entspricht. Auch ein begleiteter Umgang kommt möglicherweise in Frage.
Welche Rolle spielt der Wille des Kindes?
Je älter ein Kind ist, desto relevanter sind Meinung und Wunsch des Kindes. Bei der Festlegung von Umgangsregelungen kann das Gericht die Ansichten bei Kindern miteinbeziehen. Voraussetzung ist eine entsprechende Reife des Kindes. Regelungen gegen den ausdrücklichen Kindeswillen kommen so im Normalfall in seltenen Fällen in Betracht.
Dennoch richtet sich das Gericht selbstverständlich nicht ausschließlich nach den Wünschen des Kindes, da dieses durchaus durch Dritte oder den anderen Elternteil beeinflusst werden kann. Das Umgangsrecht kann in bestimmten Fällen also auch gegen den geäußerten Willen des Kindes und eines Elternteils durchgesetzt werden.
Die Entscheidung, das Kind für eine bestimmte Zeit oder gar dauerhaft überhaupt nicht mehr sehen zu dürfen, treffen die zuständigen Familiengerichte dagegen nur selten.
Wie kann ein Anwalt bei einer Umgangsverweigerung helfen?
Der Gang zum Anwalt macht Sinn, wenn Umgangsregelungen nicht eingehalten werden. Hier sind dem Jugendamt oftmals die Hände gebunden, da es diese nicht durchsetzen kann. Ein Anwalt kann Sie entsprechend vor Gericht vertreten. Zudem kann auch ein Rechtsanwalt versuchen, die Eltern zu einer einvernehmlichen außergerichtlichen Lösung zu bewegen.
Als Fachanwalt für Familienrecht beraten Sie Herr Landucci und sein Team in Köln gerne zu weiteren Fragen zum Umgangsrecht.