1. Eine einvernehmliche Regelung finden

Bei Tipp 1 im Besuchsrecht geht es darum, eine einvernehmliche Regelung zum Besuchsrecht zu finden und den Streit darüber nicht derart eskalieren zu lassen, dass ein Gericht über das Besuchsrecht entscheiden muss. Denn einigen Sie sich gütlich mit dem anderen Elternteil hinsichtlich des Umgangsrechts, können Sie viel individueller auf Ihre persönliche Lebenssituation und dem emotionalen Zustand Ihres Kindes eingehen.

2. Richten Sie das Besuchsrecht am Alter Ihres Kindes aus

Wie Sie das Umgangsrecht mit dem anderen Elternteil Ihres Kindes in der Praxis ausgestalten, hängt unter anderem vom Alter des Kindes ab. Kinder, die noch jünger als ein Jahr sind sollten für die Besuche nicht aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen werden. Die Besuche sollten also bestenfalls in der Umgebung der Kinder stattfinden. Auch für die Entwicklung von Kleinkindern sind klare Strukturen und Abläufe sehr wichtig. Die Besuche sollten mehrere Stunden und möglichst immer zum gleichen Zeitpunkt abgehalten werden.

Schulkinder können an jedem zweiten Wochenende den umgangsberechtigten Elternteil besuchen und auch mal die Ferien bei ihm verbringen. Werden die Kinder älter, sollten sie und ihre geplanten Freizeitaktivitäten mit in die Besuchsrecht Planung einbezogen werden.

3. Wie eng ist die Bindung zwischen umgangsberechtigten Elternteil und Kind?

Bei der Umsetzung des Besuchsrechts sollte auch berücksichtigt werden, wie eng die Beziehung zwischen dem Kind und dem besuchsberechtigten Elternteil ist. Vielleicht haben die Eltern sich bereits kurz nach der Geburt des Kindes getrennt oder waren nie fest zusammen, dann sollte das Kind langsam an den Kontakt mit dem Elternteil herangeführt werden. Zunächst können die Besuche beispielsweise in einer gewohnten Umgebung stattfinden.

4. Kontinuität ist wichtig für Kinder

Bei der Umsetzung des Besuchsrechts sollte darauf geachtet werden, dass die Besuche sich natürlich in den Alltag des Kindes einfügen. Im Leben der Kinder hat sich durch die Trennung bzw. Scheidung der Eltern bereits so viel verändert, dass sie mit weiteren Veränderungen nur schlecht zurechtkommen. Die Besuchsrecht Umsetzung sollte sich also durch feste Regeln und Kontinuität auszeichnen.

5. Alle Beteiligten müssen sich an das Besuchsrecht gewöhnen

Bei allen Tipps zum Besuchsrecht sollten Sie stets bedenken, dass alle Beteiligten sich zunächst an die neue Situation gewöhnen müssen. Geben Sie sich und Ihrem Kind deshalb die Zeit, die sie alle brauchen.