Was ist eine Patientenverfügung?
In einer Patientenverfügung kann eine Person seinen Willen und seine Wünsche im Hinblick auf etwaige medizinische Maßnahmen festhalten und dadurch für den Fall vorsorgen, dass er seine Ansichten in Bezug auf seine Behandlung nicht mehr äußern kann. Durch eine Patientenverfügung können das Recht auf Selbstbestimmung ausgeübt und die unterschiedlichsten Gesundheitsangelegenheiten im Vorfeld geregelt werden.
Patientenverfügungen müssen in Schriftform vorliegen und eine eigenhändige Unterschrift ist notwendig. Damit die Patientenverfügung rechtlich wirksam ist, muss der Verfügende außerdem volljährig und einwilligungsfähig sein, also die Tragweite seiner Entscheidungen verstehen.
Warum sind Patientenverfügungen auch in einer Ehe sinnvoll
Wer einen Unfall hat oder an einer schweren Erkrankung leidet, kann nicht automatisch davon ausgehen, dass der eigene Ehepartner genau darüber Bescheid weiß, was der andere Partner sich im Falle der unterschiedlichsten medizinischen Szenarien wünscht.
Denn die betreffenden Entscheidungen können durchaus weitreichend und sehr detailliert sein. Zudem muss Ihr Ehepartner eine Vorsorgevollmacht von Ihnen erteilt bekommen haben, um überhaupt medizinische Entscheidungen für Sie treffen zu können. Und auch dann, kann es eine enorme Belastung für den eigenen Partner sein, Entscheidungen von solch einer Tragweite in einer Ausnahmesituation treffen zu müssen. Eine Patientenverfügung kann die Lösung dieses Problems darstellen.
Worauf sollte man beim Erstellen einer Patientenverfügung achten?
Patientenverfügungen sollten stets aktuell sein und der jeweiligen gesundheitlichen Situation angepasst werden. In einer Patientenverfügung können Sie nicht nur ausführen, in welcher Situation welche Behandlungen weiter fortgeführt und wann abgebrochen werden sollen, sondern auch, welche Formen der Behandlung, z.B. Wiederbelebung, unterlassen werden sollen. Selbstverständlich können Sie in einer Patientenverfügung festhalten, dass Sie in bestimmten Situationen eine Maximalbehandlung wünschen.
Die Verfügung sollte in der Art aufbewahrt werden, dass Sie im Ernstfall von Ihren Angehörigen leicht aufgefunden und den behandelnden Ärzten übergeben werden kann. Haben Sie Ihrem Ehepartner oder einer anderen Person eine Vorsorgevollmacht erteilt, dann sollte diese Person unbedingt wissen, wo Sie Ihre Patientenverfügung aufbewahren.
Interessant zu wissen ist außerdem, dass Sie Ihre Patientenverfügung gemäß § 1901a BGB jederzeit formlos widerrufen können. Aus Beweisgründen sollten Sie, sofern Sie dazu gesundheitlich noch in der Lage sind, den Widerruf schriftlich formulieren.