Eheleute müssen keinen gemeinsamen Familiennamen haben

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Ehepaare, einen gemeinsamen Familiennamen nach der Hochzeit zu bestimmen. Das deutsche Namensrecht sieht vor, dass ein Ehepaar auch seinen jeweiligen Geburtsnamen oder seinen bisherigen Nachnamen behalten darf. Regelungen zum Namensrecht finden sich im § 1366 des BGB. Die Festlegung eines Ehenamens empfiehlt sich aber dennoch. Dieser Ehename stellt die Weichen dafür, welchen Nachnamen mögliche gemeinsame Kinder später tragen werden. Dieser Ehename kann entweder der Geburtsname des Mannes oder der Frau sein bzw. der jeweiligen Eheleute bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Gültigkeit erhält der gemeinsame Ehename entweder durch eine Erklärung bei der Hochzeit oder durch eine spätere öffentliche Beglaubigung.

Es gibt nach deutschem Namensrecht sogar die Möglichkeit, den Namen als Ehenamen zu bestimmen, den einer der Ehegatten aufgrund einer früheren Ehe trägt.

Namensrecht – Nicht beide Ehepartner dürfen nach der Hochzeit Doppelnamen tragen

Der Ehepartner, dessen Nachname nach der Hochzeit nicht zum Ehenamen bestimmt wurde, kann sich für einen Doppelnamen entscheiden, der aus seinem eigenen Namen und dem gewählten Ehenamen besteht. Dabei steht es ihm völlig frei, welchen der Namen er vorne anstellt. Für einen zusammengesetzten Doppelnamen kann sich jedoch nur einer der Ehegatten entscheiden. Ein gemeinsamer Doppelname für beide Ehepartner kommt nach deutschem Namensrecht nicht in Betracht. Auch Paare, die bereits jeweils einen Doppelnamen tragen, dürfen die Nachnamen nicht so miteinander kombiniert werden, dass vier Nachnamen aneinandergereiht werden.

Was sieht das Namensrecht bei Scheidung oder Tod vor?

Stirbt ein Ehegatte oder vollzieht ein Paar die Scheidung, dann hat der verwitwete bzw. geschiedene Ehepartner verschiedene Möglichkeiten. Entweder er behält seinen bisherigen Nachnamen, nimmt erneut seinen Geburtsnamen an oder entscheidet sich dafür, seinen Geburtsnamen und den fortgeführten Ehenamen zu kombinieren.

Was gilt in Sachen Namensrecht für Kinder?

Hat ein Paar bei der Hochzeit einen Ehenamen festgelegt und wird während der Ehe ein Kind geboren, dann bekommt das Kind diesen als Familiennamen. Hat sich das Paar bei der Hochzeit dazu entschieden, keinen Ehenamen zu wählen, dann steht den Ehegatten nach der Geburt des Kindes eine einmonatige Bedenkzeit zur Verfügung, innerhalb derer sie sich für einen Nachnamen für ihren Nachwuchs entscheiden müssen.