Für Unternehmer und Selbständige ist ein Ehevertrag unerlässlich

Wer vor dem Traualtar tritt, will den Bund fürs Leben schließen. An eine Trennung glaubt zumindest zu diesem Zeitpunkt eigentlich niemand. Doch die Realität sieht anders aus. Laut Aussage des Bundesamtes für Statistik sind allein im Jahr 2016 rund 162.397 Ehen geschieden worden. In vielen Fällen hätte mit einem Ehevertrag vom Rechtsanwalt so manche gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden können.

Was ist ein Ehevertrag?

Viele Menschen glauben, dass ein Ehevertrag nur den Sinn hat, den Partner im Falle einer Scheidung möglichst leer ausgehen zu lassen. Doch die heutige Rechtsprechung lässt solche juristischen Winkelzüge nicht mehr uneingeschränkt zu. Heute dient der Ehevertrag dazu, die rechtlichen Konsequenzen für die Ehepartner im Falle einer Scheidung individuell festzulegen. Bei einer Trennung entstehen für Unternehmer und Selbständige rechtliche Folgen, die auch das Unternehmen betreffen. So muss bei einer Scheidung der Zugewinn geteilt werden. Somit könnte der Unternehmer beziehungsweise Selbständige die „Hälfte“ seiner Firma an den Ehepartner verlieren. Mit einem bei einem Notar geschlossenen Ehevertrag könnte das verhindert werden.

TIPP: Der Ehevertrag sollte im Vorfeld mit einem Rechtsanwalt und Notar detailliert durchgesprochen werden. Eine falsche oder missverständliche Formulierung im Ehevertrag kann später schnell zu unnötigen und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten führen.

Was ist unter einer Zugewinngemeinschaft zu verstehen?

Wird bei der Eheschließung beispielsweise durch einen Ehevertrag nichts anderes vereinbart, gilt automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das Anfangs- als auch das Endvermögen der Ehepartner zu Beginn der Ehe als auch bei der Scheidung genau berechnet wird. Der sich dann bei der Ermittlung ergebende Überschuss wird anschließend zu gleichen Teilen aufgeteilt. Dabei spielt es keine Rolle, wer zu der Vermögensmehrung am meisten beigetragen beziehungsweise wer der Unternehmer oder der Selbständige ist. Entscheidend ist nur, was insgesamt an Vermögen vorhanden ist und was im Ehevertrag steht.

Hinweis: Bei der Ermittlung des Zugewinnausgleichs sind nicht die meist niedrigen Steuer-und Bilanzwerte des Unternehmens entscheidend, sondern der tatsächliche Verkehrswert. Ob der Unternehmer oder Selbständige aufgrund der Teilung wirtschaftlich in Schieflage gerät, ist ohne Bedeutung.

Bei dem Zugewinnausgleich handelt es sich um eine Regelung, die vor allem für Unternehmer und Selbständige schwerwiegende Folgen haben kann. Wird zum Beispiel während der Ehe eine erfolgreiche Firma gegründet, ist das beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen. Dann kann u.U. der Partner, sofern der Selbständige beziehungsweise Unternehmer in einem Ehevertrag nichts Gegenteiliges vereinbart hat, die Hälfte des Unternehmens sowie des privaten Vermögens erhalten. Anders verhält es sich, wenn im Ehevertrag Gütertrennung vereinbart wurde, bei der jeder Ehepartner nur das erhält, was ihm auch tatsächlich gehört. Zudem bietet die Gütertrennung im Einzelfall noch weitere Vorteile.

Fazit: Auf einen Ehevertrag sollte nicht verzichtet werden

Auch wenn ein Ehevertrag unromantisch und unsensibel klingt, sollten vor allem Unternehmer und Selbständige darauf nicht verzichten.