Mindestens ein Anwalt muss beauftragt werden

Selbst bei einer einvernehmlichen Scheidung muss mindestens einer der Ehegatten einen Scheidungsanwalt beauftragen. Denn nur ein zugelassener Anwalt kann einen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen. Wer sich von einem Rechtsanwalt für Familienrecht vertreten lässt, muss auch für dessen Kosten aufkommen.

Doch kann eine Scheidung einvernehmlich abgewickelt werden, dann muss nur einer der Ehegatten einen Anwalt engagieren, wodurch die Gesamtkosten der Scheidung deutlich reduziert werden können.

Bei einer strittigen Scheidung oder einem Interessenkonflikt ist solch ein Vorgehen allerdings nicht zu empfehlen. Die Kosten für die Erstberatung bei einem Anwalt liegen bei 226,10 Euro (Stand Feb. 2019). Für die Erstberatung kommt in der Regel die Rechtsschutzversicherung auf, wenn eine solche vorliegt und ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde.

Ohne Kostenvorschuss wird das Scheidungsverfahren nicht eingeleitet

Nicht nur der Anwalt, sondern auch das zuständige Gericht wird nicht mit seiner Arbeit beginnen, bevor die Kostenvorschussrechnung beglichen wurde. Erst nach Begleichung der gerichtlichen Kostenvorschussrechnung wird der eingereichte Scheidungsantrag an den anderen Ehegatten übersandt und dann kann das Scheidungsverfahren seinen Lauf nehmen.

Scheidungskosten hängen von Gegenstands- und Verfahrenswerten ab

Die konkret im Scheidungsverfahren anfallenden Gebühren für Gerichte und die beauftragten Anwälte hängen maßgeblich vom jeweils zugrunde liegenden Gegenstands- bzw. Verfahrenswert ab.

Der Verfahrenswert ergibt sich aus den Einkommensverhältnissen, sowie den Vermögensverhältnissen der Ehegatten, dem Umfang der gerichtlichen Auseinandersetzung, der Anzahl der Kinder und der Bedeutung der Sache. Regelungen zum Verfahrenswert in Familiensachen finden sich in § 43 FamGKG.

Im Falle einer Scheidung wird zur Berechnung des Verfahrens- bzw. Gegenstandswerts das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten als Basiswert der Berechnung verwendet. Um sich ein genaueres Bild von den Kosten zu machen, die bei Ihrer Scheidung auf Sie zukommen könnten, können Sie unseren kostenlosen Scheidungskosten-Rechner verwenden.

Jeder weitere Streitpunkt verursacht zusätzliche Kosten

Sollten sich die Ehegatten über einzelne Punkte, wie den Kindes- und Ehegattenunterhalt oder das Sorgerecht, nicht einigen können, zieht sich das Scheidungsverfahren in die Länge und wird naturgemäß teurer. Es empfiehlt sich daher, diese Punkte außergerichtlich in einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln. Dadurch fallen die Gerichtsgebühren nur auf das eigentliche Scheidungsverfahren an.