Scheidung ohne Anwalt aufgrund des Anwaltszwangs nicht möglich
Der sogenannte Anwaltszwang ist in § 114 Absatz 1 FamFG geregelt. Die Vorschrift besagt, dass sich zumindest der Antragsteller eines Verfahrens vor dem Familiengericht anwaltlich vertreten lassen muss. Dies gilt für Scheidungsverfahren ebenso wie für abgetrennte Familiensachen, bei denen z. B. Fragen des Unterhalts oder des Sorgerechts verhandelt werden.
Hinter dem Gedanken des Anwaltszwangs steht der Schutz der Betroffenen. Denn da eine Scheidung sehr weitreichende persönliche und finanzielle Konsequenzen haben kann und zudem vor dem Familiengericht ein ganz bestimmtes Verfahren eingehalten werden muss, welches viele potenzielle Fehlerquellen in sich birgt, sollten die Verfahrensparteien anwaltlich unterstützt werden. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass die Parteien über alle notwendigen Schritte und Vorgaben hinreichend informiert sind und nicht aus purer Unkenntnis heraus womöglich gravierende Fehlentscheidungen treffen.
Zweiter Ehegatte kann in bestimmten Fällen auf einen Anwalt verzichten
Möchte der andere Ehegatte lediglich dem gegnerischen Scheidungsantrag zustimmen und selbst keine weiteren Anträge im Hinblick auf die Scheidung oder bestimmte Folgesachen stellen, dann muss sich diese Verfahrenspartei nicht zwingend durch einen Scheidungsanwalt vor dem Familiengericht vertreten lassen (einvernehmliche Scheidung).
Gibt es jedoch strittige Fragen zwischen den Eheleuten oder möchte einer der Ehegatten trotz vollzogener Trennung generell nicht geschieden werden, sollte er sich unbedingt ebenfalls einen eigenen Anwalt suchen. Denn ohne einen Rechtsbeistand könnte der Ehegatte sich schnell in eine für ihn unvorteilhafte Lage bringen.
Ein Anwalt kann nicht beide Eheleute gleichzeitig vertreten
Zwar ist es bei einer einvernehmlichen Scheidung möglich, dass nur einer der Eheleute einen Rechtsanwalt beauftragt, dieser vertritt dann aber auch wirklich nur seinen eigenen Mandanten und nicht etwa gleichzeitig die Interessen beider Verfahrensparteien. Die gemeinsame Beratung und Vertretung beider Ehegatten ist rechtlich unzulässig.
Fazit: Scheidung ohne Anwalt nicht möglich!
Eine Scheidung ganz ohne Rechtsanwalt ist nach deutschem Recht nicht möglich. Sind sich die Eheleute jedoch über die Scheidung an sich und die Eckpunkte der Folgesachen einig, reicht es aus, wenn einer der beiden Ehegatten einen Rechtsanwalt für Familienrecht mit der Einreichung des Scheidungsantrags beauftragt und der andere Ehegatte dem Antrag später im Scheidungsverfahren zustimmt. Auf diese Weise können Scheidungskosten gespart werden.
Ist das Scheidungsverfahren dagegen strittig, sollten sich unbedingt beide Verfahrensparteien von einem eigenen Rechtsanwalt für Familienrecht beraten und vertreten lassen, um ihre jeweiligen Interessen angemessen zu schützen.
Für alle Fragen rund um das Thema Scheidung stehen wir Ihnen im Rahmen eines individuellen Beratungsgesprächs in unserer Fachanwaltskanzlei in Köln gerne zur Verfügung.