Als erfahrener Fachanwalt für Familienrecht möchte ich Ihnen in diesem Artikel eine umfassende und verständliche Anleitung zum Ablauf einer Scheidung bieten. Ziel ist es, Ihnen Klarheit zu verschaffen und Ihnen zu helfen, diese herausfordernde Zeit mit gut informierten Entscheidungen zu meistern.


FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Scheidungsablauf

Wie sind die Schritte für eine Scheidung?

Die Schritte für eine Scheidung umfassen die Entscheidung zur Trennung und Scheidung, das Trennungsjahr, die Einreichung des Scheidungsantrags, das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht und die Klärung von Folgesachen wie zum Beispiel Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht.

Was muss ich als Erstes tun, wenn ich mich scheiden lassen will?

Als Erstes sollten Sie einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren. Der Anwalt informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten, hilft bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen und begleitet Sie durch den gesamten Scheidungsprozess.

Wie läuft der Scheidungstermin ab?

Beim Scheidungstermin vor dem Familiengericht müssen beide Ehepartner in der Regel persönlich anwesend sein. Der Richter überprüft die Scheidungsvoraussetzungen, hört beide Ehepartner an, klärt unter Umständen offene Fragen und verkündet anschließend den Scheidungsbeschluss.

Ist man nach dem Scheidungstermin geschieden?

Die Scheidung wird rechtskräftig, wenn der Scheidungsbeschluss vom Gericht verkündet und innerhalb eines Monats kein Rechtsmittel eingelegt wird. Erst dann ist die Ehe offiziell geschieden. Man kann grundsätzlich auf Rechtsmittel verzichten, wenn beide anwaltlich vertreten sind und beide zustimmen. Dann ist die Scheidung direkt nach dem Scheidungstermin rechtskräftig.

Wer muss bei einer Scheidung anwesend sein?

Beim Scheidungstermin müssen grundsätzlich beide Ehepartner und ihre Anwälte anwesend sein. In bestimmten Fällen können auch Zeugen oder Sachverständige geladen werden, falls dies zur Klärung von Streitpunkten notwendig ist.