Was geschieht in rechtlicher Hinsicht durch die Adoption eines minderjährigen Kindes?

Durch eine Adoption erlischt die Verwandtschaft des Kindes zu seinen bisherigen Verwandten und ein neues Verwandtschaftsverhältnis wird begründet. Es entsteht ein Eltern-Kind Verhältnis zwischen den adoptierenden Eltern und dem anzunehmenden Kind. Zudem wird das adoptierte Kind in den kompletten Familienband seiner Adoptiveltern eingegliedert.

Um ein minderjähriges Kind adoptieren zu können, muss der Annehmende grundsätzlich das 25. Lebensjahr vollendet haben. Bei verheirateten Annehmenden ist es beim Alter einer der Annehmenden von mindestens 25 Jahren akzeptabel, dass der andere Partner mindestens 21 Jahre alt ist. Ein nicht leibliches Kind kann zudem sowohl von einem Ehepaar als auch von einer Einzelperson adoptiert werden.

Das Namensrecht bei der Adoption

Wird ein minderjähriges Kind adoptiert, dann wird in der Regel auch der Nachname des Kindes geändert. Gemäß § 1757 Abs. 1 BGB erhält das adoptierte Kind als neuen Geburtsnamen den Familiennamen der Adoptiveltern. Dieser neue Geburtsname wird so auch in der Geburtsurkunde vermerkt.

Sollte Anlass dazu bestehen, dass es aus Gründen des Kindeswohls notwendig erscheint, dass das Kind einen Doppelnamen trägt, welcher sich aus dem alten Geburtsnamen und dem neuen Geburtsnamen zusammensetzt, wird die Gewährung solch eines Doppelnamens nur auf Antrag erteilt und muss ausreichend begründet werden.

Sollte das adoptierende Ehepaar keinen gemeinsamen Ehenamen tragen, muss einer der Nachnamen ausgewählt werden, welcher als Geburtsname des adoptierten Kindes fungieren soll. Eine Kombination beider Nachnamen in Form eines Doppelnamens kann nicht als Geburtsname verwendet werden.

Wer muss der Adoption eines minderjährigen Kindes zustimmen?

Wird ein minderjähriges Kind adoptiert, dann muss dieses, sollte es älter als 14 Jahre sein, selbst der Adoption zustimmen. Ist das betreffende Kind jünger als 14 Jahre, dann muss die Einwilligung zur Adoption durch die gesetzlichen Vertreter des Kindes vorgenommen werden.

Sollten die leiblichen Eltern des zu adoptierenden Kindes das bisherige Sorgerecht innehaben, müssen diese in die Adoption einwilligen. Hinsichtlich der Einwilligung der leiblichen Mutter gilt es eine Besonderheit zu beachten. Die leibliche Mutter kann einer Adoption erst nach Ablauf von 8 Wochen nach der Geburt zustimmen. Ziel dieser Fristsetzung ist es, dass die Mutter ihre Entscheidung in Ruhe überdenken kann.

Gibt es die Möglichkeit, eine Adoption rückgängig zu machen?

Es gibt nur eine begrenzte Anzahl von Ausnahmefällen, in welchen eine Adoption wieder rückgängig gemacht werden kann. Wird beispielsweise ein minderjähriges Kind adoptiert und stellt sich im Nachhinein heraus, dass für die Adoption notwendige Erklärungen gar nicht oder nicht wirksam abgegeben wurden, dann kann die Adoption rückgängig gemacht werden. Gleiches gilt auch für den Fall, dass eine Rückgängigmachung zum Wohle des Kindes erforderlich ist.

Gegen die Aufhebung einer Adoption kann allerdings auch sprechen, dass die Interessen des adoptierten Kindes dadurch gefährdet würden.

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