Was genau ist eine Stiefkindadoption eigentlich?

Wird ein leibliches oder ein adoptiertes Kind mit in eine neue Beziehung gebracht und baut dieses einen engen Kontakt zu dem neuen Partner auf und ist der zweite rechtliche Elternteil zudem bereits verstorben, der Vater unbekannt oder besteht bereits seit mehreren Jahren kein Kontakt mehr zum betreffenden Elternteil, kann eine Stiefkindadoption in Betracht kommen. Auf diese Weise können minderjährige Kinder, die in einem funktionierenden Familiensystem leben, auch zwei rechtliche Elternteile haben.

Auch für gleichgeschlechtliche Paare ist die Stiefkindadoption nicht selten der einzige Weg, um gemeinsam das Sorgerecht und weitere mit der rechtlichen Elternschaft verbundene Rechte und Pflichten auszuüben. Auch im Zusammenhang mit einer im Ausland durchgeführten Leihmutterschaft, kann die Stiefkindadoption ein Thema werden.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Stiefkindadoption gegeben sein?

Damit eine Stiefkindadoption durchgeführt werden kann, müssen selbstverständlich bestimmte Voraussetzungen vorliegen, ähnlich wie bei einer Adoption durch verheiratete Paare. Der Adoptierende muss unbeschränkt geschäftsfähig sein und ein Mindestalter von 21 Jahren haben. Der Altersunterschied zwischen dem Stiefkind und dem adoptierenden Elternteil sollte nicht zu groß sein. Es gibt die magische Grenze von einem Altersunterschied von nicht mehr als 40 Jahren, bei einer Stiefkindadoption kann aber auch ein größerer Altersunterschied geduldet werden, wenn dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Dabei wird stets eine Einzelfallentscheidung getroffen.

Zudem setzt eine Stiefkindadoption voraus, dass die betreffenden Partner in einer stabilen und seit mindestens vier Jahre andauernden Beziehung zusammenleben. Eine alternative Möglichkeit ist, dass sie bereits ein oder mehrere gemeinsame Kinder haben. Außerdem ist es vonnöten, dass das Kind, abhängig von seinem konkreten Alter, bereits eine bestimmte Zeit lang mit dem Adoptivelternteil in einem Haushalt gelebt haben muss.

Ist das zu adoptierende Kind bereits über 14 Jahre alt, muss es mit der Adoption einverstanden sein.

Wann ist die Stiefkindadoption nicht möglich?

Ist einer der Partner noch mit einer anderen Person verheiratet, kann eine Adoption des Stiefkindes nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Außerdem müssen die derzeitigen leiblichen bzw. rechtlichen Eltern der Adoption zustimmen. Ist die Eltern-Kind-Beziehung jedoch stark gestört, kann die verweigerte Einwilligung durch die Entscheidung eines Familiengerichts ersetzt werden.

Die Besonderheiten der Stiefkindadoption

Eigentlich führt eine Adoption stets dazu, dass die Verwandtschaftsverhältnisse des Kindes zu seinen bisherigen leiblichen Verwandten komplett erlöschen und ein neues Verwandtschaftsverhältnis begründet wird. Doch dieser Grundsatz wird bei der Stiefkindadoption durchbrochen. Hier erlischt nur das Verwandtschaftsverhältnis zu dem früheren Elternteil. Sollte der ehemalige Elternteil bereits verstorben sein, dann erlischt selbst dieses Verhältnis nicht, sondern es entsteht eine neue Aszendentenlinie.

Wünschen sie weitere Informationen, können Sie sich gerne unseren Rechtsanwalt für Familienrecht in Köln wenden.