Die Aufsichtspflicht der Eltern und das Recht der Kinder auf selbstständige Entwicklung

Grundsätzlich sind Eltern dazu verpflichtet, ihre Kinder zu beaufsichtigen und zu pflegen und sie dadurch vor Schaden zu bewahren. Diese sogenannte elterliche Fürsorge ist im Familienrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 1631 verankert. Die elterliche Aufsichtspflicht ist Teil der elterlichen Fürsorge und soll nicht nur das Kind vor Schaden bewahren, sondern auch verhindern, dass der Nachwuchs Dritten schadet.

Der elterlichen Fürsorge steht das Recht des Kindes gegenüber, sich entsprechend seiner Entwicklung zu entfalten und selbstständiger zu agieren. Auch dieses Recht ist gesetzlich normiert und findet sich in § 1626 BGB.

Die Erziehung eines Kindes bewegt sich somit im Spannungsverhältnis zwischen Aufsicht und Kontrolle auf der einen und dem Freiraum der Persönlichkeitsentfaltung auf der anderen Seite. Es gibt keine konkreten gesetzlichen Vorschriften dahingehend, ab welchem Alter man ein Kind wie lange alleine zu Hause lassen darf. Dies ist primär vom Entwicklungsstand des jeweiligen Kindes und dessen Persönlichkeit abhängig und muss individuell betrachtet werden.

Richterliche Entscheidungen geben Rahmen zur elterlichen Aufsichtspflicht vor

Allerdings gibt es verschiedene richterliche Entscheidungen, welche zur Festlegung der Grenzen der elterlichen Aufsichtspflicht herangezogen werden können. So sollte man Kinder unter 3 Jahren überhaupt nicht alleine zu Hause lassen und auch Kinder von 3 bis 5 Jahren sollten nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.

Kinder letzterer Altersgruppe können allerdings bis zu 15 Minuten im Nebenraum oder in einem „sicheren“ Garten spielen, solange sie alle 15 Minuten kontrolliert und beaufsichtigt werden. Kinder zwischen 6 und 10 Jahren können eine bis zwei Stunden alleine im Garten spielen, ohne dass Eltern ihre Aufsichtspflicht dadurch verletzen. Vorausgesetzt natürlich, dass ihnen dadurch keine offensichtlichen Gefahren drohen. Ganz alleine zu Hause lassen sollte und wird man Kinder dieser Altersgruppe vermutlich aber nicht. Dafür ist ihr Reifegrad noch zu gering.

Nachwuchs über 10 Jahren kann unter Umständen bis zu zwei Stunden alleine gelassen werden. Dies ist aber selbstverständlich einzelfallabhängig. Jugendliche können allgemeiner Meinung nach jedoch durchaus für mehrere Stunden oder sogar über Nacht alleine zu Hause gelassen werden.

Keine Altersgrenze vorgegeben

Ab welchem Alter ein Kind das erste Mal alleine zu Hause gelassen werden kann, ist eine sehr individuelle Entscheidung. Hier gilt es einzuschätzen, wie selbstständig das Kind bereits ist und welche Gefahren ihm drohen könnten.

Eine eklatante Verletzung der Aufsichtspflicht wäre beispielsweise dann gegeben, wenn ein 4-jähriges Kind über Nacht alleine zu Hause gelassen wird. Denn auch ein weit entwickeltes Kind dieses Alters besitzt keinesfalls die Reife und Weitsicht, schwierige Situationen ganz alleine bewältigen zu können. Dadurch droht dem Kind eine ernsthafte Gefahr und der elterlichen Fürsorge wurde nicht ausreichend Rechnung getragen.