Was bedeutet Vermögenssorge?

Die Vermögenssorge ist ein Teil der elterlichen Sorge und erstreckt sich auf die vermögensrechtlichen Angelegenheiten minderjähriger Kinder. Die Eltern sind gehalten, das Vermögen des Kindes zu erhalten, zu mehren und es sachgerecht zu benutzen. Das Abschließen von Verträgen für die Kinder, Schenkungen oder erbrechtliche Angelegenheiten fallen in diesen Bereich. Gemeinsam mit der Personensorge umfasst die Vermögenssorge das elterliche Sorgerecht.

Was geschieht mit der Vermögenssorge nach einer Scheidung?

Vollziehen die Eltern eines Kindes die Scheidung, dann verbleibt das Sorgerecht zumeist bei beiden Eltern gemeinsam. Auch die Sorge für das Vermögen Ihres Kindes bleibt in diesem Fall bei beiden Elternteilen. Lediglich dann, wenn einer der Elternteile nicht in der Lage ist, das Sorgerecht für sein Kind auszuüben, kann vom anderen Elternteil alleiniges Sorgerecht und damit auch die alleinige Vermögenssorge beim Familiengericht beantragt werden.

Bei gemeinsamer Vermögenssorge müssen die Eltern bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung zusammen entscheiden, wie hinsichtlich des Vermögens des Kindes zu verfahren ist. Anders sieht es in Bezug auf Angelegenheiten des täglichen Lebens, wie der Zahlung von Taschengeld oder der Frage nach der Teilnahme an einem Tagesausflug, aus. Diese Dinge darf der Elternteil alleine entscheiden, bei dem sich das Kind zu diesem Zeitpunkt aufhält.

Welche Rechte und Pflichten haben Eltern bei der Ausübung ihrer Vermögenssorge?

Grundsätzlich dürfen Eltern im Rahmen der Vermögenssorge für ihr Kind nur Entscheidungen treffen, die für dieses rechtlich vorteilhaft bzw. zumindest neutral sind. Da minderjährige Kinder in der Regel keine Verträge abschließen dürfen, obliegt diese Aufgabe den Eltern.

Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass das Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung angelegt wird. Hat das Kind ein Vermögen, dessen Wert 15.000 Euro übersteigt, sind die Eltern verpflichtet, ein Vermögensverzeichnis zu führen und regelmäßig einen Bericht an das Familiengericht zu übermitteln.

Rechtlich nachteilige Entscheidungen müssen vom Familiengericht genehmigt werden

Es gibt Rechtsgeschäfte, die Sie nicht ohne weiteres alleine für Ihr Kind tätigen dürfen. Diese Rechtsgeschäfte sind solche, aus denen Ihrem Kind ein rechtlicher Nachteil erwachsen könnte. Dazu zählen das Abschließen eines Mietvertrags, durch welches das Kind Mietzahlungen leisten muss oder die Schenkung eines Hauses samt Grundstück, aus dem sich für das Kind ebenfalls Zahlungsverpflichtungen ergeben.

Vor dem Abschluss solcher Rechtsgeschäfte benötigen Sie die Genehmigung des Familiengerichts.