Welche Aufgaben hat der „Anwalt des Kindes“?

Die Hauptaufgabe des Verfahrensbeistands besteht darin, die Wünsche und Bedürfnisse des Kindes (z.B. nach einer Scheidung) festzustellen und sich im Rahmen des Verfahrens für diese Bedürfnisse stark zu machen. Der Beistand agiert als Interessenvertreter des Kindes und muss dabei sowohl den Willen als auch das Wohl berücksichtigen.

Um diese beiden Aspekte unter einen Hut zu kriegen, führt der Verfahrensbeistand Gespräche mit Kind und Eltern, in denen er z.B. festzustellen versucht, ob die vom Kind geäußerten Wünsche tatsächlich dem eigenen Willen entsprechen oder durch eine Beeinflussung durch die Eltern entstanden sind. Natürlich ist der „Anwalt des Kindes“ auch dafür verantwortlich, dieses darüber aufzuklären, was in dem jeweiligen Verfahren auf ihn zukommt.

Nach den Gesprächen mit dem Kind fertigt der Verfahrensbeistand einen Bericht an, der dem zuständigen Gericht vorgelegt wird.

Welche Rechte hat der Verfahrensbeistand?

Der Verfahrensbeistand soll die Rechte des Kindes vor Gericht wahrnehmen, ist aber anders als ein „wirklicher“ Anwalt nicht an dessen Weisungen gebunden. Auch im Rahmen von Vergleichen kann der Beistand seine Zustimmung verweigern, wenn er dies zum Wohle des Kindes für das Beste hält. Der Verfahrensbeistand ist formeller Verfahrensbeteiligter und kann Entscheidungen des Familiengerichts mit einer Beschwerde angreifen, wenn er dies für notwendig hält.

Wie wird ein Verfahrensbeistand bestellt?

Ein Verfahrensbeistand kann vom Gericht in sogenannten Kindschaftssachen bestellt werden, um die Interessen des Kindes zu wahren. Besonders dann, wenn das Interesse des Kindes im Gegensatz zu dem der Eltern steht, ist die Bestellung eines Beistands erforderlich. Auch Eltern haben das Recht, die Bestellung eines Verfahrensbeistands bei Gericht zu beantragen.

Auf der anderen Seite können die Eltern jedoch nichts gegen die Bestellung eines Verfahrensbeistandes unternehmen, wenn sie damit nicht einverstanden sind. Ist dies erforderlich, wird von den Eltern erwartet, dass sie kooperieren und mit diesem, wenn angeordnet, Gespräche führen.

Typische Kindschaftssachen, bei denen die Dienste eines Verfahrensbeistands gefordert sind, können Sorgerechtsfragen, Vormundschaft oder Pflegschaft Angelegenheiten oder Fragen des Umgangsrechts sein. Der Beistand ist in vielen dieser Fälle unerlässlich.