Welche Änderungen sind im Sorgerecht für unverheiratete Väter angedacht?

Eine Arbeitsgruppe des Bundesjustizministeriums arbeitete rund eineinhalb Jahre daran, das aktuelle Familienrecht den neuen Lebenswirklichkeiten anzupassen. Als Ergebnis formulierten sie 50 Thesen und Empfehlungen, die das geltende Kindschaftsrecht reformieren würden. Eine dieser Thesen bezieht sich auf das automatische Sor­ge­recht für unver­hei­ra­tete Väter. In Zukunft sollen unver­hei­ra­tete Väter, wenn ihre Vaterschaft grundsätzlich rechtlich anerkannt ist, mit Geburt des Kindes automatisch und von Rechts wegen sorgeberechtigt sein.

Ist die Mutter nicht damit einverstanden, dass ihr Ex-Partner das gemeinsame Sor­ge­recht enthält, muss sie sich zukünftig an das zuständige Familienrecht wenden und dort darlegen, warum das dem Kindeswohl nicht entspricht. In diesem Zusammenhang soll es noch eine weitere Änderung geben. Der Entzug des Sorgerechts soll zukünftig keine Maßnahme mehr sein, um elterliche Konflikte gerichtlich auszutragen. Vielmehr soll die Ausübung der elterlichen Sorge in Zukunft zur Debatte stehen. Das bedeutet in der Praxis, die Ausübung der elterlichen Sorge kann einem Elternteil für eine gewisse Zeit verwehrt werden, obwohl das Sor­ge­recht als solches grundsätzlich bestehen bleibt.

Wichtige Grundprinzipen des Kindschaftsrechts sollen stärker hervorgehoben werden

Die Arbeitsgruppe des Justizministeriums schlägt außerdem vor, wichtige Grundprinzipien des Kindschaftsrechts stärker in den Vordergrund zu rücken. Diese sollen nicht länger so schwer zu finden sein, sondern in zentralen Gesetzesnormen niedergeschrieben werden. Als Beispiel für solche zentralen Grundprinzipien nennt die Arbeitsgruppe das Leitprinzip der gewaltfreien Erziehung sowie das Kindeswohl als Fixpunkt der elterlichen Sorge.

Kein Betreuungsmodell soll gesetzlich bevorzugt werden

Neben dem Vorschlag, unver­hei­ra­tete Väter in Sachen Sorgerecht besser zu stellen, entschieden sich die Experten dafür, kein bestimmtes Betreuungsmodell gesetzlich zu bevorzugen. Vielmehr soll die Art der Betreuung nach wie vor von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden.

Fazit: Unver­hei­ra­tete Väter sollen es in Zukunft einfacher haben, das Sor­ge­recht für ihre Kinder zu erhalten. Unver­hei­ra­tete Väter könnten zukünftig bereits mit der Geburt ihres Kindes das Sorgerecht erhalten und müssen dieses nicht erst gesetzlich erkämpfen. Unver­hei­ra­tete Väter deutschlandweit dürften diese Reformideen des Justizministeriums begrüßen.