Umgangsrecht für Großeltern mit Enkelkind

Enkelkinder trifft der reduzierte Umgang mit Oma und Opa in der Regel hart. Vor allem vor dem Hintergrund, dass sie auch Mama und Papa nach einer Trennung oder dem Gang zum Scheidungsanwalt nicht mehr ständig gemeinsam um sich haben. Damit Großeltern sich gegen etwaige Kontaktverbote durch die Eltern wehren können, wurde im Jahr 1998 ein Umgangsrecht zwischen Großeltern und Enkeln gesetzlich verankert.

Oma und Opa haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Zeit mit ihrem Enkelkind zu verbringen. Dieser Anspruch steht ihnen nur dann nicht zu, wenn das Kindeswohl der Enkel durch den Umgang mit den Großeltern gefährdet wäre. Ist das Verhältnis zwischen Oma und Opa und dem Enkelkind jedoch eng, liebevoll und harmonisch, steht einem Umgangsrecht nichts im Wege. Denn grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Umgang mit Oma und Opa für die Entwicklung der Kinder förderlich ist. Auch wenn die Großeltern im Ausland leben, steht ihnen grundsätzlich ein Umgangsrecht mit ihren Enkeln zu. Allerdings birgt die praktische Umsetzung dieses Rechts viele Herausforderungen.

Außergerichtliche Einigung, Hilfe vom Jugendamt oder Gang zum Familiengericht

Damit die Kinder nicht unter dem Streit zwischen Eltern und Großeltern leiden, sollte der Gang zum Familiengericht das letzte Mittel der Wahl sein. Zuvor sollte eine gütliche, außergerichtliche Einigung, unter Umständen durch die Hilfe vom Jugendamt, zwischen den Parteien angestrebt werden.

In seltenen Fällen treffen die zuständigen Familienrichter die Entscheidung, den Großeltern das Umgangsrecht zu verweigern. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Umgang des Enkelkindes mit Oma und Opa nicht dem Kindeswohl dienen würde.

Sind die Familienverhältnisse komplett zerrüttet und das Kind würde durch den wechselnden Umgang mit den verschiedenen Parteien ständig in einen Loyalitätskonflikt gestürzt, ist dies der Entwicklung des Kindes nicht förderlich. Auch dann, wenn die Großeltern die Erziehungsgrundsätze der Eltern nicht achten und ihrer Zeit mit den Kindern unterwandern, kann dies gegen ein Umgangsrecht sprechen.