Gemeinsame Konten möglichst schnell auflösen

Hat sich ein Paar getrennt und sich dazu entschlossen die Scheidung einzureichen, dann sollten eventuell noch bestehende gemeinsame Konten und Sparbücher möglichst schnell aufgelöst und neue Konten eröffnet werden. Denn haben Ehegatten gemeinsam einen Vertrag mit einer Bank geschlossen, um ein Konto zu führen, dann kann theoretisch nach der Trennung jeder dieser Ehepartner auf das Konto zugreifen und Geld beiseiteschaffen. Dem gilt es vorzubeugen.

Suchen Sie sich rasch einen Scheidungsanwalt

Sollten potentielle Konflikte zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Partner bestehen, dann sollten Sie sich möglichst rasch nach der Trennung einen eigenen Scheidungsanwalt suchen. Dies zählt zu den wichtigsten Scheidungstipps, da schon während des Trennungsjahres erste vorbereitende Schritte für das Scheidungsverfahren erledigt werden können. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse können vorab geklärt werden. Zudem können Informationen über Rentenanwartschaften für den Versorgungsausgleich eingeholt werden.

Den Antrag auf Scheidung rechtzeitig einreichen

Zwar ist das Trennungsjahr in der Regel die Voraussetzung dafür, dass der Antrag auf Scheidung eingereicht werden kann. Allerdings sollte Ihr Anwalt den Scheidungsantrag grundsätzlich möglichst frühzeitig einreichen.

Frühester Zeitpunkt dafür ist in der Praxis grundsätzlich zwei bis drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres. Da das Gericht für die Bearbeitung des Antrags eine Weile benötigt und es zudem weitere Zeit dauern kann, bis der mündliche Scheidungstermin festgelegt wird, macht u.U. ein rasches Einreichen des Antrags Sinn.

Unterhaltsansprüche rechtzeitig geltend machen

Unterhaltsberechtigte sollten sich frühzeitig darum bemühen, ihre Unterhaltsansprüche zu beziffern und geltend zu machen. Ihr Anwalt sollte Ihren Anspruchsgegner und Ex-Partner daher frühzeitig dazu auffordern, Auskunft über die Höhe seines Einkommens zu geben. Diese Aufforderung sollte unbedingt schriftlich erfolgen – egal ob es sich um Unterhalt für Sie oder Ihre Kinder handelt.

Streben Sie ein einvernehmliches Scheidungsverfahren an

Scheiden tut immer weh, dennoch können Sie versuchen, eine einvernehmliche Scheidung anzustreben. Das spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch Geld.

Bei einer Scheidung herrscht der sogenannte Anwaltszwang. Das heißt, zumindest einer der Ex-Partner, und zwar der, welcher den Antrag auf Scheidung einreicht, muss sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

Eine kurze Ehe kann nicht einfach annulliert werden

Unterliegen Sie nicht dem Irrtum unterliegen, eine kurze Ehe einfach annullieren lassen zu können. Die Annullierung einer Ehe ist in Deutschland die absolute Ausnahme und kann nur bei Vorliegen ganz bestimmter Umstände bejaht werden. Auch bei einer kurzen Ehe muss also das Trennungsjahr eingehalten werden.

Wünschen sie weitere Informationen, können Sie gerne unseren Fachanwalt für Familienrecht in Köln kontaktieren.