Wem gehört das Geld auf dem Konto nach einer Scheidung oder Trennung?

Haben die Ehegatten während der Ehe getrennte Konten geführt, ist die finanzielle Auseinandersetzung recht unproblematisch. Denn das Girokonto und das dort verwahrte Geld gehören der Person, die mit der Bank einen Vertrag über das entsprechende Girokonto geschlossen hat.

Doch nach der Hochzeit eröffnen viele Paare ein Gemeinschaftskonto, auf welches beide Ehegatten Zugriff haben. Dies erleichtert die private Buchhaltung vieler Paare enorm. Nach einer Scheidung oder Trennung gehört das Geld auf dem Konto bzw. dem gemeinsamen Sparbuch in der Regel beiden Ex-Partnern hälftig. Ganz unabhängig davon, welcher Partner welche Geldsummen auf das Girokonto eingezahlt hat. Anderes gilt nur dann, wenn die Ehepartner einen von der Zugewinngemeinschaft abweichenden Güterstand durch einen Ehevertrag vereinbart haben.

Ist die Trennung bereits vollzogen, doch eine Scheidung ist noch nicht rechtskräftig, dann gehören die auf dem Konto eingehenden Geldbeträge in der Regel der Person, an welchen die Zahlungen geleistet wurden bzw. von welchem die Zahlungen überwiesen wurden.

Ex-Partner hebt Kontoguthaben komplett ab oder verfügt über das gesamte Geld

Besteht das gemeinschaftliche Konto der Ex-Partner auch noch der Trennung noch weiter fort, dann ist die Bank dazu verpflichtet, an jeden der Ehegatten, der eine Auszahlung oder Überweisung fordert, zu leisten. Denn der Vertrag der Bank besteht auch weiterhin zu beiden Ehegatten. Daher kann es auch leicht passieren, dass einer der Ex-Partner das Konto leerräumt oder es überzieht.

Zwar kann der „geschädigte“ Partner vom anderen das Geld zurückfordern, da ihm die Hälfte des Kontoguthabens zusteht, doch dies gestaltet sich in der Praxis oftmals sehr kompliziert. Insbesondere dann, wenn die so erlangten finanziellen Mittel schon gar nicht mehr vorhanden sind.

Gemeinsames Konto oder Sparbuch nach der Trennung bzw. Scheidung frühzeitig auflösen

Bereits nach der Trennung und nicht erst nach der Scheidung eines Paares sollte man ein etwaig bestehendes gemeinsames Konto oder Sparbuch auflösen. So kann potentiellen Konflikten schon früh aus dem Weg gegangen werden. Um ein gemeinsames Konto aufzulösen, müssen beide Kontoinhaber ein diesbezügliches Ersuchen unterschreiben.

Alternativ ist es möglich, dass einer der Ex-Partner alleine das bestehende Konto fortführt. Das gemeinsame Guthaben wird dann hälftig auf die beiden Partner aufgeteilt. Weigert sich einer der Ex-Partner einer Kontoauflösung oder der Sparbuch-Auflösung nach der Scheidung bzw. Trennung zuzustimmen, kommt eine sogenannte Zahlungsumleitung Ihrer Gelder in Betracht. So hat Ihr Ex-Partner zumindest keinen Zugriff auf Ihre Gelder mehr.