Problem 1: Das Sorgerecht
In Patchwork-Familien gibt es oft Unstimmigkeiten darüber, wer welche Rechte und Pflichten im Hinblick auf die Kinder hat. Haben die leiblichen Eltern zusammen das gemeinsame Sorgerecht inne, dann bleibt dieses auch erhalten, wenn sich einer der Ex-Partner wieder neu bindet. Die Stiefeltern der Patchwork-Familie dürfen nur dann Entscheidungen für das Stiefkind treffen, wenn sie von den leiblichen Eltern in einer Vollmacht dazu ermächtigt werden.
Wie diese Vollmacht ausgestaltet werden muss, kann Ihnen ein Rechtsanwalt genauer erläutern. Hat nur der Elternteil, der sich neu gebunden hat das alleinige Sorgerecht, kann dieser den Partner im Rahmen des sogenannten „kleinen Sorgerechts“ stärker in die Erziehung miteinbeziehen. So kann dieser Angelegenheiten des täglichen Lebens für das Stiefkind entscheiden.
Problem 2: Das Kind trägt einen anderen Nachnamen
In einer Patchwork-Familie kann es dazu kommen, dass ein Elternteil den Namen des neuen Ehepartners annimmt und in der Folge anders heißt als das Kind. Will das Kind nun genauso heißen wie der neu verheiratete Elternteil ist dies durch Erklärung gegenüber dem Standesamt möglich, wenn auch der andere, sorgerechtsberechtigte Elternteil zustimmt und das Kind in den neuen, gemeinsamen Haushalt aufgenommen wird. Wenn es das Wohl des Kindes erfordert, kann die Einwilligung des anderen Elternteils auch durch ein Gericht ersetzt werden.
Problem 3: Das Paar der Patchwork-Familie trennt sich
Lebt die Patchwork-Familie über viele Jahre zusammen in einem Haushalt und ist eine enge Bindung zwischen Stiefelternteil und Stiefkind entstanden, können Stiefeltern auch nach der Trennung ein Interesse und ein Recht darauf haben, Umgang mit den Stiefkindern zu pflegen. Im Mittelpunkt dieser Überlegungen steht immer das Kindeswohl. Wird das Kind durch diesen Umgang überfordert, dann ist es abzulehnen. Ein Rechtsanwalt kann Sie zu diesem Thema beraten.
Problem 4: Ein Elternteil der Patchwork-Familie stirbt
Stirbt ein leiblicher Elternteil und hat dieser mit seinem Kind zusammen im Haushalt der Stiefmutter oder des Stiefvaters als Patchwork-Familie gelebt, dann kann ein Interesse daran bestehen, dass das Kind auch nach dem Tod seines leiblichen Elternteils in seiner gewohnten Umgebung verbleiben kann. Doch steht dem der Wille des anderen, leiblichen Elternteils entgegen, kann das Familiengericht gem. § 1682 S. 1 BGB auf Antrag darüber entscheiden, dass das Kind weiterhin bei dem Stiefvater oder der Stiefmutter leben soll. Das Sorgerecht des leiblichen Elternteils bleibt davon aber unberührt.
Problem 5: Erbrecht
Einen Rechtsanwalt für Familienrecht sollten Sie auch dann aufsuchen, wenn Sie sich in Sachen Erbrecht absichern möchten. Denn als Teil einer Patchwork-Familie sind Stiefkinder gegenüber ihren Stiefeltern nicht erbberechtigt, wenn sie nicht adoptiert wurden. Auch für andere Patchwork-Konstellationen kann das Aufsetzen eines Testaments sinnvoll sein.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu rechtlichen Problemen bei der Patchwork-Familie haben, dann kann ein Rechtsanwalt Ihnen weiterhelfen.