Was bringt ein Ehevertrag und wann kann er geschlossen werden?

In einem Ehevertrag können all die Angelegenheiten geregelt werden, die den Ehegatten oder den werdenden Eheleuten wichtig erscheinen. Regelungsinhalte eines Ehevertrags können beispielsweise der vereinbarte Güterstand, der Ehegattenunterhalt, Sorgerechtsvereinbarungen oder der Versorgungsausgleich sein.

Einer der Vorteile eines Ehevertrags ist es, dass die verschiedenen Angelegenheiten zu Trennung und Scheidung zu einem Zeitpunkt geregelt werden können, zu welchem die Emotionen noch nicht hoch kochen. Dadurch können die zu regelnden Angelegenheiten objektiv betrachtet werden, was ein späteres eventuelles Scheidungsverfahren einfacher gestaltet.

Gemäß § 1408 Abs. 1 BGB kann ein Ehevertrag vor der Eheschließung, aber auch noch während der bestehenden Ehe geschlossen werden. Ist die Ehe jedoch bereits gescheitert, kann kein Ehevertrag mehr aufgesetzt werden. Alternativ kann die Scheidung jedoch durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung vereinfacht werden.

Bei welchen Ehepaaren ist das Aufsetzen eines Ehevertrags besonders sinnvoll?

Paare, die ein sehr unterschiedlich hohes Einkommen haben, sollten über die Vereinbarung eines Ehevertrages nachdenken. Gleiches gilt für Ehegatten, bei denen einer oder sogar beide Partner ein Unternehmen besitzen oder die zuvor schon einmal verheiratet waren und aus deren früheren Beziehungen Kinder hervorgegangen sind.

Durch die vertragliche Vereinbarung zwischen den Eheleuten kann potentiellen Streitigkeiten vorgegriffen werden und sollte es doch einmal zu einer Scheidung kommen, ist es für beide Parteien einfacher zu ihrem Recht zu kommen. Durch einen Ehevertrag soll nicht einer der Ehepartner übervorteilt werden, vielmehr soll es durch ihn zu einem gerechten finanziellen Ausgleich der Ehegatten kommen.

Scheidung kann durch Ehevertrag einfacher und damit auch günstiger werden

Durch die Vereinbarung eines Ehevertrags kann im Falle einer tatsächlichen Scheidung Geld gespart werden. Denn sind die Eckpunkte des Scheidungsverfahrens bereits im Vorfeld durch den Ehevertrag geklärt, dann kann eine sogenannte einvernehmliche Scheidung durchgeführt werden.

Solch ein einvernehmliches Scheidungsverfahren kann nicht nur schneller abgewickelt werden, da potentielle Streitpunkte bereits im Ehevertrag abgehandelt wurden, sondern kostet die Ex-Partner auch weniger Geld. Denn gibt es keine strittigen Fragen mehr zwischen den Eheleuten zu klären, dann reicht es aus, wenn ein Ehegatte einen Scheidungsanwalt beauftragt und durch ihn den Antrag auf Scheidung einreichen lässt. Eine Scheidung mit Ehevertrag wird also nicht nur einfacher, sondern auch günstiger.

Wünschen sie weitere Informationen, können Sie gerne unseren Rechtsanwalt für Familienrecht in Köln kontaktieren.