Greift die Rechtsschutzversicherung bei einem Scheidungsverfahren?

Grundsätzlich werden Scheidungsverfahren und andere familienrechtliche und vor Gericht ausgetragene Streitigkeiten nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Anders sieht es allerdings im Hinblick auf die Kosten für eine anwaltliche Beratung oder eine anwaltliche Auskunft aus. Denn die Kosten für eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt können von der Rechtsschutzversicherung gedeckt sein.

Vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie aber in jedem Fall aufmerksam die AGB der jeweiligen Versicherung lesen. Denn ob die Versicherung tatsächlich die Kosten für einen anwaltlichen Rat oder eine Auskunft übernimmt, obliegt den jeweiligen Rechtsschutzversicherern selbst.

Was bedeutet Erstberatung in diesem Zusammenhang genau?

Sollte Ihre Restschutzversicherung in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten haben, dass Sie die Kosten für „Rat und Auskunft“ trägt, dann verweist dies auf die anwaltliche Erstberatung. Wenn Sie sich wegen einer beabsichtigten Scheidung an einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt wenden, dann werden die Kosten dieses Erstgespräches von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Im Rahmen dieses Erstgesprächs wird Ihnen der Scheidungsanwalt eine grobe Orientierung dazu liefern, welche rechtlichen Schritte zukünftig auf Sie zukommen werden. Dabei kann er Ihnen selbstverständlich nur eine grobe Orientierung liefern. Das Anfertigen von Schriftstücken oder das Einsehen der aktuellen Aktenlage ist hingegen nicht vom anwaltlichen Erstgespräch gedeckt.

Ehe-Rechtsschutz im Rahmen des Privatrechtsschutz abschließen

Obwohl die Scheidungskosten grundsätzlich nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden, gibt es einzelne Versicherer, die einen gesonderten Ehe-Rechtsschutz anbieten. Durch diesen Ehe-Rechtsschutz werden die teils kostspieligen Kosten abgedeckt, welche durch die Scheidung, sowie die Scheidungsfolgesachen entstehen.

Neben den Scheidungskosten im engeren Sinne sind dies beispielsweise die Kosten für die gerichtliche Auseinandersetzung im Hinblick auf den Versorgungsausgleich, den Zugewinnausgleich oder Sorgerechtsstreitigkeiten.

Damit der Ehe-Rechtsschutz im Falle der Scheidungskosten aber tatsächlich greift, müssen bei Abschluss der Rechtsschutzversicherung bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Diese können den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnommen werden. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang beispielsweise die Wartezeiten, nach denen der Ehe-Rechtsschutz erstmalig greift.

Gesonderter Unterhalts-Rechtsschutz manchmal sinnvoll

Für die Kostenübernahme von Unterhaltsstreitigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit Scheidung und Trennung stehen, kann der Abschluss einer gesonderten Unterhalt-Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein.

Solche Streitigkeiten betreffen zum Beispiel den Fall, dass Unterhalt wegen einer angeblichen Vaterschaft eingefordert wird oder die Abwehr von Unterhaltsansprüchen in Bezug auf die Heimunterbringung der eigenen Eltern.