Was versteht man unter Prozesskostenhilfe?

Als Prozesskostenhilfe wird die Übernahme von Gerichtskosten und Kosten für einen Scheidungsanwalt vonseiten des Staates für Personen verstanden, die nicht die finanziellen Mittel haben, diese selbst zu begleichen. Diese finanzielle Unterstützung soll es jedem Bürger ermöglichen, sein Recht vor Gericht erstreiten zu können.

Wann wird der Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei einer Scheidung bejaht?

Grundsätzlich gibt es vier Voraussetzungen, die für die Gewährung der Prozesskostenhilfe bei einer Scheidung vorliegen müssen.

1. Bedürftigkeit

Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat nur, wer über geringe finanzielle Mittel verfügt. Zu diesem Personenkreis gehören unter anderem Menschen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen.

Doch bei der Ermittlung der Bedürftigkeit wird nicht nur das reine Nettoeinkommen betrachtet. Zu leistende Unterhaltsbeträge werden genauso abgezogen wie Miete oder Mietnebenkosten. Auch gewöhnliche Versicherungen werden vom Nettoeinkommen subtrahiert. Auch hohe Schulden schlagen im Rahmen der Prozesskostenhilfe Berechnung positiv zu Buche.

2. Kein verwertbares Vermögen

Zur Bedürftigkeit muss noch der Umstand hinzukommen, dass die Anspruchsteller über kein verwertbares Vermögen verfügen.

Gibt es noch Vermögenswerte, müssen diese für die Finanzierung der Scheidung verwendet werden. Nicht für ein Scheidungsverfahren verwendet werden müssen folgende Vermögenswerte:

  • eine selbstbewohnte Immobilie
  • Geldvermögen bis 2.000 Euro
  • Vermögenswerte, die der Altersvorsorge dienen
  • Vermögen, das für die Berufsausübung notwendig ist

3. Der Ehepartner verfügt nicht über ein wesentlich höheres Einkommen

Verfügt der andere Ehegatte über ein wesentlich höheres Einkommen als der Anspruchsteller, dann hat dieser einen Unterhaltsanspruch gegen ihn. Dieser Anspruch auf Unterhalt wird wiederum dem Einkommen zugerechnet und erhöht dieses. Verweigert der Ex-Partner die Unterhaltszahlungen, wird der Betrag selbstverständlich nicht dem Einkommen hinzugerechnet und beeinflusst den Anspruch auf finanzielle Unterstützung nicht negativ.

4. Ablauf des Trennungsjahres

Erst, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist, kann der Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei einer Scheidung bejaht werden.

Berechnung der Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe wird in verschiedenen Abstufungen gewährt. Die Höhe der gewährten Zahlungen hängt davon ab, wie viel einzusetzendes Einkommen ausgerechnet wird. Beträgt das einzusetzende Einkommen weniger als 15 Euro, wird der Anspruch auf Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bejaht.

Wie wird Prozesskostenhilfe beantragt?

Ihren Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei der Scheidung können Sie geltend machen, indem Sie ein spezielles Antragsformular beim zuständigen Familiengericht ausfüllen. Dieses Formular finden Sie online. Nachweise über die Einkommensverhältnisse wie Lohnbescheide oder ähnliches sind beizulegen. Der Anspruch kann zeitgleich mit dem Antrag auf Scheidung gestellt werden. Wird dies versäumt, kann er auch nachgereicht werden.

Selbstverständlich erläutern wir Ihnen alle Punkte und helfen Ihnen beim Ausfüllen des Formulars.