Bei gemeinsamen Sorgerecht muss der andere Elternteil dem Umzug ins Ausland zustimmen

Haben beide Eltern nach der Trennung das gemeinsame Sorgerecht, so kann die Kindesmutter nicht ohne die Zustimmung des Vaters ins Ausland umziehen. Wird solch eine einvernehmliche Zustimmung nicht erreicht, muss gerichtlich beantragt und entschieden werden, ob der Kindesmutter das alleinige Sorgerecht bzw. zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wird.

Hegt ein Elternteil die Sorge, dass der andere Elternteil das Kind auch ohne gerichtliche Entscheidung mit ins Ausland nehmen könnte, sollte dieser schnell handeln. Ein Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, welches der Kindesmutter bzw. dem jeweiligen Elternteil untersagt, ins Ausland auszuwandern, sowie einen Antrag auf eine Grenzsperre durch die Bundespolizei sind dann erforderlich. Selbstverständlich kann und sollte sich der Elternteil, der sich gegen einen unrechtmäßigen Umzug des Ex-Partners und des gemeinsamen Kindes ins Ausland wappnen möchte, auch um das alleinige Sorgerecht bemühen.

Wonach richtet sich die Sorgerechtsentscheidung des Familiengerichts?

Möchte die Kindesmutter zusammen mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland ziehen und beantragt sie deswegen beim zuständigen Familiengericht das alleinige Sorgerecht, wird dieses seine Entscheidung anhand verschiedener Gesichtspunkte ausrichten.

Zum einen hinterfragt das Gericht die Gründe der Kindesmutter, ins Ausland zu ziehen. Möchte diese durch den Umzug ihre berufliche und wirtschaftliche Situation verbessern oder hat sie familiäre Beziehungen in das jeweilige Land? Liegt ein triftiger Grund für den Umzug vor, kann das Familiengericht diesen nicht ohne weiteres verhindern.

Zudem wird sich das Gericht genauer anschauen, in welches Land die Kindesmutter mit dem Nachwuchs auswandern möchte. Wie weit ist das Land von Deutschland entfernt und wie ist es um die politische Situation in diesem Land bestellt? Gibt es etwaige soziale Bindungen im Zielland und ist die Ausgestaltung des Gesundheits- und Bildungssystems im Zielland ungefährlich für das Kind?

Kann das Umgangsrecht des Vaters trotz Umzug der Kindesmutter ins Ausland weiterhin ausgeübt werden?

Ein wichtiges Entscheidungskriterium dafür, ob der Kindesmutter das alleinige Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen werden sollte, kann auch sein, wie sich diese Entscheidung auf das Umgangsrecht des anderen Elternteils auswirkt. Sicherlich wird solch ein Umzug negative Auswirkungen auf die praktische Ausübung des Umgangsrechts des anderen Elternteils haben. Dennoch kann dies durch längere Besuche in den Ferien und zu den Feiertagen theoretisch aufgefangen werden.

Besteht jedoch ein sehr enges Verhältnis zwischen Vater und Kind und würde das Kind extrem unter der Trennung leiden, dann wird das Familiengericht einem Umzug der Kindesmutter ins Ausland wohl nicht zustimmen.

Denn im Mittelpunkt der gerichtlichen Sorgerechtsentscheidung steht stets das Kindeswohl.