Was steckt hinter der sogenannten Onlinescheidung?

Anders als der Begriff der Onlinescheidung vermuten lässt, handelt es sich bei ihr um keine Scheidungsform, die bequem vom Wohnzimmer aus via Internet durchgeführt werden kann.

Vielmehr zeichnet sie sich dadurch aus, dass ein Teil der Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandanten über E-Mails oder telefonisch abgewickelt wird. Dennoch muss man zum Scheidungstermin vor Gericht persönlich erscheinen und auch die Gebühren für Rechtsanwalt und Gericht sind in ihrer Höhe mit dem Gebührensatz einer „normalen“ Scheidung zu vergleichen. Was bei dieser Art „eingespart“ werden kann, ist der häufige Gang zum Anwalt. Einige dieser persönlichen Termine können durch die Kommunikation per E-Mail oder den telefonischen Austausch ersetzt werden.

Wie entstehen die Kosten für eine Scheidung und wie können Scheidungskosten eingespart werden?

Grundsätzlich teilen sich die Scheidungskosten in zwei verschiedene Kostenposten auf. Diese sind die Kosten für den Scheidungsanwalt und die Gerichtskosten. Beide Kostenpositionen orientieren sich am sogenannten Verfahrenswert, wobei die Anwaltskosten zusätzlich vom Aufwand des Verfahrens abhängen. Handelt es sich um eine einvernehmliche oder eine strittige Scheidung und in welchem Umfang müssen Scheidungsfolgen gerichtlich oder außergerichtlich geregelt werden?

Scheidungskosten können vor allen Dingen dadurch eingespart werden, dass die Eheleute eine sogenannte einvernehmliche Scheidung anstreben, bei welcher viele Scheidungsfolgen und grundsätzliche Fragen der Scheidung bereits im Vorfeld geklärt wurden. Dies spart den Ehegatten viel Zeit und dadurch auch Geld ein.

Nur einen Anwalt beauftragen?

Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung können die Scheidungskosten auch dadurch verringert werden, dass nur einer der Eheleute einen Rechtsanwalt beauftragt, welcher dann den Antrag auf Scheidung beim zuständigen Familiengericht für diesen einreicht. Doch dieses Vorgehen macht nur dann Sinn, wenn wirklich keine strittigen Fragen mehr zwischen den Ehegatten offen sind.

Ist dies nicht gegeben, sollte jeder der Eheleute einen eigenen Rechtsbeistand engagieren, der die eigenen Interessen bestmöglich vertritt. Allerdings können nicht beide Ehegatten den Rechtsanwalt beauftragen, sondern nur einer der Eheleute. Denn andernfalls bestünde ein Interessenkonflikt für den beauftragten Anwalt.

Onlinescheidung hilft nicht Scheidungskosten zu reduzieren

Wer sich für eine sogenannte Onlinescheidung deshalb interessiert, weil er hofft, dadurch Kosten zu sparen, der wird enttäuscht sein. Denn eine Senkung der Scheidungskosten wird eher durch eine einvernehmliche Scheidung, einen Ehevertrag, eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder ähnliches erreicht. Mit einer Onlinescheidung können Sie sich jedoch vielleicht den ein oder anderen Gang zum Anwalt ersparen.

Wünschen sie weitere Informationen zum Thema Scheidung, können Sie gerne unseren Rechtsanwalt für Familienrecht in Köln kontaktieren.