Wie sieht der Ablauf bei einem Scheidungstermin aus?

Grundsätzlich müssen bei einem Scheidungstermin beide Ehegatten persönlich anwesend sein. Nur in Ausnahmefällen wird von dieser Regelung abgewichen. Nachdem Sie sich im zuvor ausgeschriebenen Saal des Gerichtsgebäudes eingefunden und die Einlasskontrollen bei Gericht passiert haben, wird das Gericht zunächst Ihre Personalien aufnehmen. Legen Sie zu diesem Zweck Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass vor.

Nachdem die Formalien abgearbeitet wurden, wird in der Regel eine zwischen 5 bis 20 Minuten lang andauernde persönliche Anhörung stattfinden. Grundsätzlich wird zumeist derjenige angehört, der den Scheidungsantrag gestellt hat. Im Rahmen dieser Anhörung wird abgefragt, wie lange Sie bereits von Ihrem Partner getrennt leben, ob Sie weiterhin die Scheidung wollen und wie hoch Ihr jeweiliges Einkommen ist. Als Vorbereitung auf den Scheidungstermin können Sie die Beantwortung dieser Fragen im Geiste schon mal durchgehen.

Bedenken Sie bitte, dass Sie vor Gericht die Wahrheit sagen müssen. Dies betrifft insbesondere die Frage danach, ob das Trennungsjahr eingehalten wurde und ob Sie die Ehe für gescheitert erachten. Ist das Trennungsjahr noch nicht vorüber oder verweigert einer der Ehegatten die Scheidung, kann die Verhandlung ausgesetzt werden. Verweigern wird der Richter die Scheidung allerdings dann nicht, wenn Sie und Ihr Partner nachweislich seit drei Jahren getrennt leben. Denn dann wird das Scheitern Ihrer Ehe unwiderlegbar vermutet.

Weitere Anträge können gestellt werden

Solange der Scheidungstermin noch nicht beendet ist, kann jeder der Ehegatten durch seinen Scheidungsanwalt weitere Anträge stellen lassen. Diese Anträge können beispielsweise Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich betreffen. Werden die Anträge länger als zwei Wochen vor dem Scheidungstermin gestellt, werden diese Folgesachen mit der Scheidung verbunden.

Wenn die Frist abläuft, werden diese Folgesachen der Scheidung separat behandelt. Als Vorbereitung auf Ihren Scheidungstermin können Sie gemeinsam mit Ihrem Ex-Partner eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung treffen. Dadurch kann Ihre Scheidung schneller abgewickelt werden.

Der Scheidungsbeschluss

Der Scheidungstermin endet mit dem Scheidungsbeschluss. Die Ehe wird in Anwesenheit beider Ehegatten geschieden. Wenn Sie oder Ihr Ehegatte ein Rechtsmittel gegen die Scheidung einlegen wollen, beispielsweise, weil eine überraschende Versöhnung stattgefunden hat, dann haben Sie hierfür einen Monat ab Zustellung der Scheidung Zeit.

Als Vorbereitung auf den Scheidungstermin sollten Sie sich auch mit den Kosten beschäftigen, die nach der Scheidung auf Sie zukommen werden.