Was versteht man unter einer Online-Scheidung?

Unter dem Begriff der Online-Scheidung werden Scheidungsverfahren zusammengefasst, bei denen die im Vorfeld der eigentlichen Scheidung notwendige Kommunikation zwischen Scheidungsanwalt und Mandanten online abgewickelt wird. Ein persönliches Erscheinen beim Anwalt wird durch die Beratung über das Internet überflüssig. Dennoch müssen beide Ehepartner selbstverständlich persönlich zum Scheidungstermin vor dem Familiengericht erscheinen. Ebenso muss mindestens ein Rechtsanwalt beim Scheidungstermin anwesend sein. Bei einer nicht einvernehmlichen Scheidung sollte sogar jeder der Ehegatten einen eigenen Anwalt haben.

Auch der Scheidungsantrag kann ausschließlich durch einen zugelassenen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Nur ausnahmsweise ist es in Deutschland möglich, sich ohne persönliches Erscheinen vor Gericht scheiden zu lassen. Nicht alle Schritte eines Scheidungsverfahrens können also entgegen der irreführenden Bezeichnung „Online-Scheidung“ über das Internet erledigt werden.

Kann man durch eine Online-Scheidung Zeit oder Geld sparen?

Die schlechte Nachricht zuerst. Die Kosten für eine Online-Scheidung entsprechen im Großen und Ganzen denen, die bei einem „regulären“ Scheidungsverfahren angesetzt werden. Denn die Kosten für den Gerichtstermin und die Arbeit des Anwalts werden durch die gesetzlich geregelte Gebührenordnung bestimmt. Grundlage der Scheidungskosten Berechnung ist der sogenannte Gegenstandswert der Scheidung, der sich unter anderem aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen und dem Versorgungsausgleich zusammensetzt. Bei einer Scheidung übers Internet kommt es an dieser Stelle also eher nicht zu einer Kostenersparnis.

Der größte Unterschied einer Online-Scheidung zum herkömmlichen Scheidungsverfahren ist, dass viele der für die Scheidung relevanten Dokumente per Internet an die betreuende Kanzlei übermittelt werden können und sich die Mandanten so eine Fahrt zu ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht ersparen. Auf der anderen Seite ist es vielen Mandanten gerade wichtig, den persönlichen Kontakt zu ihrem Anwalt zu pflegen. Sie legen Wert darauf, sich rundum betreut zu fühlen und möchten ihren Rechtsanwalt bereits vor dem eigentlichen Scheidungstermin kennenlernen. Hinzu kommt noch, dass noch längst nicht alle Dokumente übers Internet an den eigenen Anwalt übermittelt werden können. Beispielhaft zu nennen ist in diesem Zusammenhang das Original der Heiratsurkunde.

Fazit:

Eine Scheidung per Internet gibt es in Deutschland nicht. Möglich ist es jedoch, im Rahmen einer Online-Scheidung, die vor dem eigentlichen Scheidungstermin notwendige Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant übers Internet abzuwickeln. Diese virtuelle Art der Mandantenbetreuung hat sowohl Vor- als auch Nachteile.