Was bedeutet Sonderurlaub eigentlich?

Unter einem Sonderurlaub versteht man im engeren Sinne die unbezahlte Freistellung von der Verpflichtung zu arbeiten. Zumeist ist es aber üblich, dass die Bezüge während des Urlaubs weiter bezahlt werden. Regelungen zu den Fragen des Sonderurlaubs finden sich in § 616 BGB. Dieser besagt, dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht haben, wenn familiäre Ereignisse, die sich durch ihre Außergewöhnlichkeit auszeichnen, anliegen. Neben dem Tod naher Angehöriger sind dies beispielsweise die eigene Hochzeit oder die Geburt des eigenen Kindes.

Kann das Recht auf Sonderurlaub aus § 616 BGB durch den Arbeitgeber eingeschränkt werden?

Der gesetzliche Anspruch auf bezahlte Freistellung bei außergewöhnlichen Familienereignissen kann durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung ausgeschlossen, konkretisiert oder eingeschränkt werden. Ein bekanntes Beispiel für solche konkretisierenden Regelungen ist der § 29 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst. In dieser Vorschrift finden sich Angaben dazu, bei welchen familiären Ereignissen dem Arbeitnehmer welche Dauer an Sonderurlaub zusteht.

Grundsätzlich kann das Recht auf unbezahlte Freistellung also eingeschränkt werden, in der Praxis werden aber nur die wenigsten Arbeitgeber einem Arbeitnehmer das Recht verwehren, der Geburt des eigenen Kindes beizuwohnen.

Sonderurlaub aufgrund von Hochzeit oder Geburt steht einem Arbeitnehmer außerdem dann nicht zu, wenn er sich zur Zeit des außergewöhnlichen Ereignisses im Urlaub oder in Elternzeit befindet oder das Ereignis auf einem arbeitsfreien Tag am Wochenende fällt.

Wie lange wird bei Hochzeit oder Geburt Sonderurlaub genehmigt?

Sind keine konkreten Regelungen zur Dauer des Sonderurlaubs im Arbeitsvertrag festgehalten, orientiert sich der Arbeitnehmer bei der Dauer der Freistellung am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Die letztendliche Entscheidung liegt allerdings beim Chef.

Welche Ereignisse können neben Hochzeit und Geburt einen Sonderurlaub begründen?

Klassische Fälle, die eine bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht auslösen, sind der Todesfall eines nahen Angehörigen, eine schwere Erkrankung naher Angehöriger, wie beispielsweise der eigenen Kinder oder ein Gerichtstermin, bei dem das persönliche Erscheinen des Arbeitnehmers vom Gericht angeordnet wurde. Bei einem Umzug gibt es Uneinigkeiten darüber, ob dem Arbeitnehmer ein Sonderurlaub zugestanden werden muss. Bei einem betriebsbedingten Umzug wird dies in der Regel zu bejahen sein. Keinen Anspruch auf Sonderurlaub hat man hingegen aufgrund von Behördengängen oder einer Familienfeier.