Wem gehört Schmuck nach der Scheidung – Die Rechtslage
Schenkt ein Ehepartner dem anderen ein Schmuckstück, dann ist der Beschenkte zum Eigentümer der Sache geworden und kann mit ihr verfahren, wie er möchte. Der Eigentümer kann während oder nach der Ehe den Schmuck verschenken oder verkaufen, ohne das Einverständnis des Ehegatten einzuholen. Wurde der Schmuck dem Ehepaar jedoch von einer dritten Person gemeinsam geschenkt oder vererbt, dann gehört er selbstverständlich auch nach der Scheidung beiden Ehepartnern. Derjenige Ehepartner, der das Schmuckstück behalten möchte, muss dem anderen also die Hälfte des finanziellen Wertes auszahlen. Verschenkt einer der Ehepartner ein Erbstück an seinen Gatten, kann er diesen nach der Scheidung nicht mehr zurückfordern, außer eine anderslautende Vereinbarung wurde im Ehevertrag festgehalten.
Regelungen zu Schenkungen im Ehevertrag festhalten
Wer seinen Partner während der Ehe zwar mit schönem Schmuck beschenken möchte, diesen aber im Falle einer Scheidung gerne zurückhaben möchte, der muss mittels eines Ehevertrages vorsorgen. In diesem sollte dann vermerkt werden, dass Schenkungen nur unter Vorbehalt vorgenommen werden. Bei jedem geschenkten Schmuck oder anderen Präsenten muss zusätzlich ein Dokument aufgesetzt werden in dem steht, dass der Schmuck im Falle einer Scheidung wieder an den Schenker zurückgeht. Außerdem müsste dieses Dokument vom Beschenkten unterschrieben werden. Eine nicht nur sehr umständliche, sondern auch unromantische Art und Weise, seinem Ehepartner ein Geschenk zu machen.
Verlobungsring muss zurückgegeben werden
Etwas anders sieht die Sache aus, wenn ein Paar sich schon vor der eigentlichen Hochzeit trennt und anschließend um ein ganz besonderes Schmuckstück streitet: Den Verlobungsring. Nach deutschem Recht kann dieser wieder herausverlangt werden, da die Ehe noch nicht geschlossen wurde und daher noch keine Zugewinngemeinschaft besteht. In der gerichtlichen Praxis besteht die Schwierigkeit dann jedoch darin, zu beweisen, dass tatsächlich eine Verlobung bestand.
Mit dem Ehering wird nach der Scheidung unterschiedlich verfahren
Mit Schmuck, der in emotionaler Hinsicht stark aufgeladen ist, wie dies beim Ehering der Fall ist, wird nach der Scheidung unterschiedlich verfahren. Manch einer gibt den Schmuck an seine Kinder weiter, andere begraben die Eheringe nach der Scheidung symbolträchtig und wieder andere lassen den Ring beim Goldschmied zu einem anderen Schmuck verarbeiten. Hier gibt es kein richtig oder falsch, sondern lediglich ganz unterschiedliche Lösungsansätze.