Ratgeber Scheidung – Vor der Scheidung steht das Trennungsjahr

Bevor eine Ehe geschieden werden kann, muss das Paar mindestens für ein Jahr getrennt von „Tisch und Bett“ leben. Das bedeutet, dass während dieser Zeit keine gemeinsame Lebensgemeinschaft bestehen darf. Die Trennung muss nach außen hin sichtbar sein. Eindeutig sichtbar wird die Trennung natürlich, sobald einer der Eheleute aus der ehelichen Wohnung auszieht, doch schon vor diesem Auszug kann das Trennungsjahr beginnen.

Wenn die Eheleute getrennt voneinander schlafen und keine Versorgungsleistungen (wie z.B. kochen, waschen, einkaufen) füreinander übernehmen, reicht dies als äußere Manifestation der Trennung grundsätzlich aus. Um sich auch rückblickend über den Zeitpunkt des Beginn des Trennungsjahres einig zu sein, sollten Sie das genaue Datum der Trennung schriftlich festhalten.

Ratgeber Scheidung – Was passiert mit Wohnung und Mietvertrag?

Zieht einer der Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung aus, dann stellt sich die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen dieser Handlung. Stehen beide Eheleute im Mietvertrag, muss mit dem Vermieter abgeklärt werden, ob der Ausziehende aus dem Vertrag entlassen werden kann. Ansonsten muss gemeinsam gekündigt werden. Gehört die Immobilie oder die Wohnung nur einem der Ehegatten, dann stellt sich einerseits die Frage, wer auszieht und andererseits gibt es etwas anderes zu bedenken. Denn verkaufen darf der Eigentümer das Haus oder die Wohnung während des Trennungsjahres nicht einfach ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten, wenn die Voraussetzungen des sogenannten „Verfügungsverbotes“ bzw. der „Verfügungsbeschränkung“ gemäß § 1365 BGB vorliegen.

Können sich die Ehegatten nicht darüber einigen, wer aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen soll, dann muss ein Gericht entscheiden.

Ratgeber Scheidung – Gemeinsame Regelungen die Kinder betreffend treffen

Damit die Kinder nicht unnötig unter der Trennung leiden, sollten Sie als Eltern versuchen, gemeinsam Regelungen zu Betreuung und Umgang zu finden. Sehen Sie sich dazu nicht in der Lage, können Sie die Hilfe einer Beratungsstelle oder des Jugendamtes in Anspruch nehmen oder die Frage von einem Familiengericht klären lassen.

Ratgeber Scheidung – Konten trennen und Unterlagen sichten

Bereits unmittelbar nach der Trennung sollten Ehepartner ihre Konten und ihre Buchführung voneinander trennen. Den Ehegatten steht jeweils ein Informationsrecht darüber zu, wie hoch das Vermögen des jeweils anderen ist. In diesem Rahmen stehen dem Ehegatten Kopien über Kredit- oder Versicherungsunterlagen zu. Bestehen noch gemeinsame Versicherungen, sollten diese möglichst schleunigst gekündigt werden.

Ratgeber Scheidung – Gemeinsame steuerliche Veranlagung im Trennungsjahr

Bei einem Ratgeber Scheidung darf auch das Thema Steuer nicht fehlen. Im Jahr der Trennung ist es den Eheleuten gestattet, sofern sie dies wollen, sich steuerlich gemeinsam veranlagen zu lassen. Spätestens zu Beginn des Folgejahres nach der Trennung müssen die Eheleute die geänderten Steuerklassen haben. Dies gilt erst Recht bei Beantragung der Scheidung. Beispiel: Hat man sich im Jahre 2018 getrennt, muss man ab Januar 2019 nach der neuen Steuerklasse abgerechnet werden.

Ratgeber Scheidung – Einreichung des Scheidungsantrags nur per Anwalt

Damit eine Ehe vor Gericht geschieden werden kann, muss der Scheidungsantrag in Deutschland von einem zugelassenen Scheidungsanwalt bzw. Rechtsanwalt für Familienrecht bei Gericht eingereicht werden. Es muss aber nicht bis zum vollständigen Ablauf des Trennungsjahres damit gewartet werden, den Scheidungsantrag einzureichen, da es einige Monate dauern kann, bis ein Scheidungstermin festgesetzt wird.