Nicht Rache, sondern Rechte

Kaum eine Ehe endet in einer einvernehmlichen Scheidung, die von beiden Partnern gewollt und mitgetragen wird. Meist ist es ein Partner, der die Ehescheidung will. Die Situation wird dann schnell für beide Seiten unangenehm. Enttäuschung, verletzte Gefühle, Trauer, aber vor allem auch Wut bestimmen das Verhalten der Eheleute. Der Wunsch nach Rache treibt so manchen zu unvernünftigen Handlungen, die in einem Kreislauf aus Verletzungen und Hass enden – dem klassischen Rosenkrieg.

Doch in erster Linie geht es bei einer Ehescheidung um Rechte, nicht um Rache. Wichtig ist, dass sich beide Partner bei einer Scheidung Gedanken über ihre eigenen Wünsche machen. Diese Wünsche sollten während der Scheidung in fairen Vorschlägen diskutiert werden. Auch Kompromisse müssen geschlossen werden, so schwer es auch fallen mag.

Was sie unbedingt vermeiden sollten

Bleiben Sie fair! Unwahre Anschuldigungen machen eine faire Scheidung unmöglich. Die ohnehin schon emotional aufgeladene Situation kann durch falsche Behauptungen und unfaire Tricks nur eskalieren.

Beliebte Tricks, um den Partner während einer Ehescheidung schlecht zu machen, sind das Erfinden von außerehelichen Liebesaffären oder der Versuch, gemeinsames Vermögen auf die Seite zu schaffen. Nicht selten gibt jemand seinen Arbeitsplatz auf, um keinen Unterhalt bezahlen zu müssen. Auch die gemeinsamen Kinder werden oft instrumentalisiert, um den Partner unter Druck zu setzen oder zu verletzen.

Diese unangenehmen Begleiterscheinungen helfen bei einer Ehescheidung überhaupt nicht, sondern führen eher dazu, dass neben einem Scheidungsanwalt auch noch ein Psychologe oder Scheidungsmediator die Partner bei der Scheidung begleiten muss.

Das juristische Ende einer Ehe

Rechtlich wird das Ende einer Ehe dadurch festgelegt, dass die Ehepartner seit einem Jahr getrennt (Trennungsjahr) leben und mindestens einer der Eheleute das Zusammenleben „erkennbar ablehnt“. Die Voraussetzung für eine Scheidung ist also, dass die Ehe zerrüttet ist. Sollte ein Ehepartner mit einer Scheidung nicht einverstanden sein, kann die Trennungszeit bis zu drei Jahre dauern. Bei schwerer und dauerhafter Gewalt in der Ehe kann eine Scheidung aber auch bereits nach einer kürzeren Trennungszeit möglich sein.

Der Ehevertrag kann Klarheit schaffen

Vielen Frischvermählten erscheint es sinnlos und geradezu als böses Omen, einen Ehevertrag zu schließen. Beide Partner sind fest entschlossen, ein Leben lang zusammen zu bleiben. Eine Trennung erscheint geradezu unmöglich. Doch ein Ehevertrag kann eine sinnvolle Ergänzung zu einem Eheversprechen sein. Es kann ein Zeichen von Liebe und Vertrauen sein, das man dem Partner von Beginn an zeigt, auch im Falle einer Scheidung fair und gerecht bleiben zu wollen.

Der Ehevertrag muss in Anwesenheit beider Partner vor oder nach der Hochzeit vor einem Notar geschlossen werden. Ein Ehevertrag darf keinen Partner benachteiligen. Sämtliche Fragen, die Konfliktpotenzial bei einer Scheidung bieten, können dort geregelt werden: Unterhalt, Sorgerecht, Versorgungsausgleich, auch die Betreuung der Kinder, uvm.

Eine faire Scheidung kann gelingen. Bewahren Sie einen kühlen Kopf und erinnern sich an die guten Zeiten!