Welche Unterlagen benötigt man für eine Hochzeit im Ausland?
Zunächst stellt sich das Problem, dass die Anforderungen an die beizubringenden Unterlagen und Dokumente für eine Eheschließung außerhalb Deutschlands von Land zu Land unterschiedlich sind. Es gibt allerdings einige Unterlagen, die müssen für das Heiraten in fast allen Ländern bereitgestellt werden. Dazu gehören Reisepass und Personalausweis, eine Abstammungsurkunde oder eine internationale Geburtsurkunde, ein Ehefähigkeitszeugnis, eine Heiratsurkunde inklusive Vermerk der Eheauflösung, falls bereits einer der Eheleute verheiratet war.
War einer der Partner bereits verheiratet und ist der Ehegatte verstorben, sollte zudem die Sterbeurkunde des Verstorbenen beigebracht werden.
Um im Hinblick auf die geforderten Unterlagen am Ort der Hochzeit keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Standesamt vor Ort in Verbindung setzen. Informieren Sie sich darüber, welche Dokumente am jeweiligen Trauungsort benötigt werden und ob das Standesamt Übersetzungen der geforderten Dokumente wünscht. Weitere Informationen zu Anforderungen an die Dokumente für Ihre Hochzeit im Ausland finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes.
Erfordert das Heiraten im Ausland einen Dolmetscher?
Sollten Sie die Amtssprache am Ort der Hochzeit nicht verstehen, müssen Sie sich frühzeitig um die Organisation eines Dolmetschers kümmern. Denn in den meisten Ländern sehen die gesetzlichen Bestimmungen vor, dass Sie der Trauungszeremonie sprachlich folgen können müssen. Nur so sind Sie in der Lage zu verstehen, welche rechtliche Verpflichtung Sie durch Ihr „Ja“ und Ihre Unterschrift eingehen.
Wie erfolgt die Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland?
Schon vor Ihrer Abreise nach Deutschland sollten Sie sich bei Ihrem heimischen Standesamt darüber informieren, ob Hochzeitsdokumente in englischer oder einer anderen Sprache akzeptiert werden oder ob Sie die Urkunden der Hochzeit ins Deutsche übersetzen lassen müssen. Vergessen Sie außerdem nicht, sich Ihre Heiratsurkunden noch am Ort der Trauung oder von der deutschen Botschaft ausstellen zu lassen, bevor Sie das Land wieder verlassen.
Nach dem Heiraten im Ausland müssen Sie zurück in Deutschland kein bestimmtes Anerkennungsverfahren durchlaufen, damit die Ehe bei Ihnen Zuhause rechtlich anerkannt wird. Voraussetzung für die Anerkennung der im Ausland geschlossenen Hochzeit in Deutschland ist lediglich, dass die am Eheschließungsort geltenden Formvorschriften eingehalten wurden und dass kein nach deutschem Recht geltendes Eheverbot verletzt wurde.
Nach der Hochzeit im Ausland, können, aber müssen Sie nicht, Ihre Ehe in einem deutschen Eheregister fixieren lassen. Auch ohne diese Eintragung entfaltet das Heiraten im Ausland seine rechtliche Wirkung im deutschen Familienrecht.