Wann kann ein Ausländer in Deutschland heiraten?

Die Frage danach, wann ein Ausländer in Deutschland den Bund fürs Leben eingehen kann, wird nicht allein nach deutschem Recht beurteilt. Maßgeblich sind vielmehr die Regelungen des Landes, dessen Staatsangehörigkeit der Heiratswillige besitzt. Grundsätzlich wird im Rahmen der allgemeinen Ehevoraussetzungen jedoch die Eheschließung einer Person, die sowohl die deutsche als auch eine weitere Staatsangehörigkeit hat, dabei nach deutschem Recht beurteilt.

Damit die Eheschließung zwischen einem Ausländer und einem Deutschen oder zwischen zwei Ausländern in Deutschland vollzogen werden kann, dürfen keine Eheverbote oder Ehehindernisse nach geltendem Recht des Heimatstaates, aus dem der Ehegatte in spe stammt, der Trauung entgegenstehen. Gründe, die gegen eine Heirat sprechen sind beispielsweise, dass der Heiratswillige in seiner Heimat bereits verheiratet oder er noch minderjährig ist. Die Überprüfung der Voraussetzungen, die für eine Eheschließung vorliegen müssen, obliegt dabei dem zuständigen Standesamt.

Ehefähigkeitszeugnis soll Überprüfung erleichtern

Da die Standesbeamten weder die Zeit noch die Kapazitäten haben, um die Ehefähigkeit ausländischer Mitbürger zu überprüfen, müssen diese ein Zeugnis der zuständigen Behörde ihres Heimatstaates beibringen. Dieses Ehefähigkeitszeugnis soll den Standesbeamten die Arbeit erleichtern und belegen, dass gemäß den Gesetzen des Heimatstaates keine Ehehindernisse einer Eheschließung entgegenstehen. Solch ein Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von sechs Monaten und muss zwingend vorgelegt werden bzw. es muss eine Befreiung von dieser Verpflichtung beantragt werden.

Eheschließung mit einem Ausländer – Was gilt es nach der Hochzeit zu beachten?

Lebt das Ehepaar nach der Eheschließung in Deutschland, ist das deutsche Familienrecht auf sie anzuwenden. Jedenfalls solange, wie das Ehepaar sich in Deutschland aufhält. Im Hinblick auf die Eheschließung mit einem Ausländer können vor allem erbrechtliche Besonderheiten greifen. So gilt für jeden Ehegatten die Erbrechtsordnung des Landes, dessen Staatsangehörigkeit dieser zum Zeitpunkt seines Todes innehat.

Eheschließung mit einem Ausländer – Welche Auswirkungen hat das auf die Aufenthaltsbestimmungen?

Heiratet ein Ausländer einen deutschen Staatsbürger, dann erlangt er regelmäßig einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, die auf drei Jahre befristet ist. Nur in Ausnahmefällen wird diese versagt. Eine Einbürgerung erfolgt bei der Eheschließung für den Ausländer nicht automatisch, die Voraussetzungen für solch eine Einbürgerung sind allerdings erleichtert. Heiraten zwei Ausländer in Deutschland, hat das auf ihre Aufenthaltserlaubnis erst mal keine Auswirkungen.