Rechtzeitige Anerkennung der Vaterschaft bei Paaren mit Kinderwunsch

Für unverheiratete Paare mit Kinderwunsch ist die frühzeitige Anerkennung der Vaterschaft sehr wichtig. Für unverheiratete Eltern ist nämlich der Vater nicht direkt ein Elternteil mit allen Rechten und Pflichten. Dies wird er erst mit der Anerkennung der Vaterschaft. Damit wird der Vater erst unterhaltspflichtig und das Kind erbberechtigt.

Hinzu kommt noch, dass die Mutter ohne die Anerkennung der Vaterschaft mit der Geburt nach der Gesetzgebung des BGB automatisch das alleinige Sorgerecht für das Kind erhält. Ein gemeinsames Sorgerecht ist erst dann möglich, wenn die Vaterschaft anerkannt wird.

Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Paare mit Kinderwunsch schon möglichst vor der Geburt eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben. Wenn keine gemeinsame Erklärung bei der Geburt vorliegt, hat alleine die Mutter das Sorgerecht und müsste bei gesundheitlichen Problemen des Säuglings entscheiden. Der Vater würde hier nicht gefragt werden und hätte auch keine Möglichkeit, einzugreifen.

Elterngeld und Name des Kindes für Paare mit Kinderwunsch

Gibt es keine gemeinsame Sorgerechtserklärung für das Kind, trägt das Kind mit der Geburt den Nachnamen der Mutter. Ein Wahlrecht und den Nachnamen des Vaters kann das Kind erst annehmen, wenn eine gemeinsame Erklärung abgegeben wurde.

Ähnlich sieht es beim Elterngeld aus. Einen Anspruch darauf hat der Vater nachvollziehbarerweise erst dann, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat und eine gemeinsame Sorgerechtserklärung vorliegt.

Kinderfreibeträge in der Steuererklärung für Paare mit Kinderwunsch

Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für die Eltern vorteilhaft ist. Für unverheiratete Paare wird der Kinderfreibetrag in der Regel geteilt.

Den Kinderfreibetrag einem Partner allein zuzuschlagen ist zwar möglich, in der Praxis jedoch aufwendig und unterliegt bestimmten Voraussetzungen. Zudem muss der Freibetrag nach der Geburt beim Finanzamt mit der Steuererklärung beantragt werden.

Unverheiratete Paare mit Kinderwunsch sollten rechtzeitig handeln

Es gibt einige Gründe, die dafür sprechen, dass sich unverheiratete Paare mit Kinderwunsch, frühzeitig um eventuelle rechtliche Probleme kümmern sollten. Am Wichtigsten ist es für den Vater, möglichst schon vor der Geburt eine Anerkennung der Vaterschaft und mit der Mutter eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abzugeben.

Ansonsten ist die Mutter nach der Geburt die allein Sorgeberechtigte und kann beziehungsweise muss alle Entscheidungen für das Kind alleine treffen. Betroffen sind dabei auch der Nachname des Kindes, der Anspruch auf Elterngeld sowie der Kinderfreibetrag in der Steuererklärung.

Ein anderer Nachname des Kindes kann schon im Ausland bei der medizinischen Versorgung und an der Grenze unter Umständen Probleme verursachen, so dass hier Vollmachten vorgehalten werden sollten. Hierüber sollten sich Paare mit Kinderwunsch immer im Klaren sein und ggf. im Vorfeld noch genauer von einem Rechtsanwalt für Familienrecht beraten lassen.