Bei vorherigem sexuellem Kontakt ist eine Eltern-Kind-Beziehung ausgeschlossen – Auch bei Veränderung des Verhältnisses keine Adoption möglich

Der Annehmende legte gegen diesen Beschluss Beschwerde ein. Denn er gab an, dass sich das Verhältnis in ein rein freundschaftliches entwickelt habe. Diesem Einwand wurde nicht stattgegeben. Denn sexuelle Beziehungen sind gemäß der Rechtsprechung nicht Bestandteil des Eltern-Kind-Verhältnisses. Dies gilt auch dann, wenn sich das sexuelle Verhältnis zu einer Freundschaft entwickelt hat und im Zuge derer umfassende Unterstützungsleistungen erbracht wurden.

Familienbezogene Motive haben Priorität

Bei einer Erwachsenenadoption muss für das Gericht klar ersichtlich sein, dass sich die Beteiligten in erster Linie von familienbezogenen Motiven leiten lassen. Ist eine Veränderung der Erb- und Pflichtteilsfolge die Hauptmotivation für die Adoption, kann sie seitens des Richters abgelehnt werden. Der Altersunterschied fällt bei einer bestehenden oder vergangenen sexuellen Beziehung nicht ins Gewicht.

Die Annahme eines Volljährigen als Kind, muss sittlich gerechtfertigt sein. Daher spielt auch die Dauer der geschlechtlichen Verbindung eine untergeordnete Rolle. Dies gilt auch dann, wenn die sexuelle Seite nach nur wenigen Monaten in den Hintergrund rückte und sich in ein freundschaftliches Verhältnis umwandelte, bei dem andere Aspekte in der Beziehung Priorität hatten. Eine vorangegangene geschlechtliche Beziehung stellt damit ein Annahmehindernis dar. Denn ein partnerschaftliches Verhältnis ist gegenüber einer Eltern-Kind-Beziehung wesensverschieden.

Senat teilt Auffassung des Erstgerichts

Bei der Beschwerde teilte der Senat die Annahme des Familiengerichts, das Zweifel an den familienbezogenen Motiven der Erwachsenenadoption hatte. Denn die Anzunehmende erbrachte die Unterstützungsleistungen, welche vermeintlich ein „Ausdruck der Verbundenheit“ waren, auf Basis eines 450-Euro-Vertrages. Es sei gemäß dem Senat sehr unüblich, dass zwischen Vater und Tochter eine solche Vereinbarung getroffen werde. Denn beim Eltern-Kind-Verhältnis werden Zuwendungen nicht erbracht, um eine Gegenleistung zu erzielen. Grundlage dafür bildet die familiäre Verbundenheit.

Die Beratung durch einen Anwalt ist essenziell

Wollen Sie um eine Erwachsenenadoption ansuchen, sollten Sie sich zuerst an einen Rechtsanwalt für Familienrecht wenden. Denn nur er kann Ihnen sagen, worauf Sie bei diesem Prozess zu achten haben. Auch können Sie so Details zu den Voraussetzungen und Hürden in Bezug auf eine Erwachsenenadoption in Erfahrung bringen. Dadurch ersparen Sie sich Zeit und Mühen. Wenden Sie sich bei Fragen einfach an die Kanzlei Landucci. Wir beraten und vertreten im Rahmen der Erwachsenenadoption.