Eltern wollten Kita-Platz mittels Eilverfahren erhalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Kita-Platz nach Ablehnung durch Eltern
Nach der Ablehnung eines Betreuungsplatzes bemühten sich Eltern mittels Eilverfahren um einen Kita-Platz für ihren Nachwuchs. Aufgrund dieser Vorgehensweise hielt die zuständige Behörde dieses Ansuchen für unbegründet. Die Eltern begründeten die Ablehnung vom ursprünglich angebotenen Kita-Platz jedoch damit, dass dieser zu weit vom Wohnort entfernt war. Allerdings gab es in anderen Einrichtungen zu diesem Zeitpunkt keine freien Kapazitäten.
Gericht entschied gegen Kindeseltern
Gemäß dem Verwaltungsgericht Halle sei nach der Ablehnung des ursprünglichen Betreuungsplatzes seitens der Eltern ein Eilverfahren zum Erhalt des Kita-Platzes unbegründet. Denn die erstgenannte Einrichtung sei für die Kindeseltern durchaus zumutbar gewesen.
Das Urteil ist auch vor dem Hintergrund, dass jedem Kind mit Aufenthalt in Sachsen-Anhalt bis zum Versetzen in die siebte Schulstufe, ein ganztägiger Betreuungsplatz in der Kita zusteht, rechtskräftig.
Darum war der ursprüngliche Kita-Platz zumutbar
Der erste angebotene Kita-Platz sei nach Auffassung des Gerichts für die Eltern zumutbar gewesen. Mit dem Pkw betrug die Strecke zur Einrichtung 10, mit dem Fahrrad 18 und mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie zu Fuß 24 Minuten.
Für den Vater hätte sich der Weg zur Arbeitsstätte dadurch auch nicht erheblich verlängert. Daher fiel die Unzumutbarkeit seitens der Kindesmutter nicht ins Gewicht. Das Bringen und das Abholen des Kindes ist selbst dann, wenn die Aufgabe nur von einem Elternteil übernommen wird, zumutbar.
Kita-Platz bereits anderweitig vergeben – für den Anspruch unerheblich
In Bezug auf die Erfüllung des Anspruchs, ändert auch der Umstand, dass der ursprüngliche Kita-Platz bereits anderweitig vergeben wurde, nichts. Denn der Behörde sei es nicht zumutbar, den Platz nach der Ablehnung seitens der Eltern freizuhalten – außerdem wurde den Antragstellern angeboten, sie bei der Annahme des angebotenen Kita-Platzes bei anderen Betreuungsstätten in ihrer Nähe auf die Warteliste zu setzen.