Welche Probleme gibt es im Zusammenhang mit Kindesunterhalt im Ausland?

Im Zusammenhang mit Unterhaltsforderungen mit Auslandsbezug müssen zunächst zwei grundsätzliche Fragen beantwortet werden.

Gibt es noch keinen Unterhaltstitel stellt sich die Frage, in welchem Land das Recht auf Unterhalt eingeklagt werden muss und welche Rechtsordnung dabei die maßgebliche Rolle spielt. Gibt es bereits einen Unterhaltstitel muss geklärt werden, wie der zugesprochene Kindesunterhalt vollstreckt werden kann, wenn einer der Beteiligten im Ausland lebt. Ob der Unterhaltstitel über die Staatsgrenzen hinweg vollstreckt werden kann, hängt auch davon ab, ob ein Vollstreckungsabkommen des Staates mit Deutschland besteht.

Der Unterhaltspflichtige lebt im Ausland

Lebt der Unterhaltspflichtige im Ausland muss zunächst gerichtlich über die Statthaftigkeit und die Höhe der Unterhaltsansprüche entschieden werden. Sollte dies nicht schon geschehen sein, bevor der Unterhaltspflichtige Deutschland verlassen hat, wird die Entscheidung hauptsächlich anhand des deutschen Unterhaltsrechts getroffen. Je nachdem in welchem Land der Unterhaltspflichtige lebt, müssen Anpassungen bei der Kindesunterhalt Höhe vorgenommen werden. Die Kaufkraftverhältnisse des betreffenden Landes können dabei eine Rolle spielen.

Die Vollstreckung kann anschließend betrieben werden, falls ein Vollstreckungsabkommen des Landes mit Deutschland besteht.

Das unterhaltsberechtigte Kind lebt im Ausland

Lebt der Unterhaltspflichtige in Deutschland, aber das Kind nicht, dann müssen in Sachen Kindesunterhalt zwei Ausgangssituationen voneinander unterschieden werden.

Es ist möglich, dass vor dem Umzug des Kindes ins Ausland bereits ein rechtskräftiges Urteil zum Kindesunterhalt ergangen ist. Dann muss lediglich dieser deutsche Unterhaltstitel vollstreckt werden und zwar innerstaatlich. Die Unterhaltszahlungen müssen nur ins Ausland überwiesen werden.

Sind das Kind und ein Elternteil jedoch schon vor dem Erwirken eines Unterhaltstitels in Deutschland ins Ausland gezogen, dann muss eine gerichtliche Entscheidung über die Fragen des Kindesunterhalts im Ausland betrieben werden. Die jeweiligen Unterhaltsansprüche müssen also nach dem Recht des jeweiligen Landes beurteilt werden. Ist ein Urteil ergangen, muss dieses dann in Deutschland vollstreckt werden.

Hilfe bei spezialisiertem Fachanwalt suchen

Soll ein Kindesunterhalt Anspruch im Ausland vollstreckt werden oder gibt es andere Probleme im Zusammenhang mit der Unterhaltspflicht mit Auslandsbezug, dann sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen. Denn Unterhaltsfragen mit Auslandsbezug können sehr kompliziert sein und zu Folgeproblemen führen. Mit anwaltlicher Hilfe lassen sich diese Probleme besser lösen.