2024-01-12T14:14:18+01:00
Kanzlei Landucci

Ihr Rechtsanwalt für Unterhalt in Köln

Wir beraten und vertreten Sie professionell als Anwalt zum Unterhalt in Köln – egal ob Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt & Nachehelicher Unterhalt) oder Betreuungsunterhalt.

Bewertung Fachanwalt Unterhaltsrecht
Siegel Guter Anwalt Unterhalt
Rechtsanwalt Unterhalt Köln
Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht (Köln)

Giuseppe M. Landucci

Fachanwalt für Familienrecht in Köln

Unterhalt dem, dem Unterhalt zusteht

Durch den Gang zum Scheidungsanwalt bestreiten beide Partner zukünftig eigene Wege – auch finanziell. Sollte es bei Ihnen zur Trennung oder Scheidung kommen, geht es um die Frage, ob und wie viel Unterhalt für die Kinder und/ oder den Ehegatten oder Lebenspartner zu zahlen ist bzw. Ihnen zusteht.

Hierfür gibt es im Familienrecht insbesondere den Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt & Nachehelicher Unterhalt) sowie den Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt.

Seit 2015 haben wir uns auf das Unterhaltsrecht spezialisiert. Als Rechtsanwalt in Köln beraten wir Sie zu Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt sowie Betreuungsunterhalt und vertreten Sie vor Gericht.

Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt & Co.

Eine Scheidung ist nicht nur emotional sehr belastend, sondern hat meist auch weitreichende finanziellen Folgen. Ein wichtiges Thema hierbei ist der Unterhalt, der von den Ehepartnern gezahlt werden muss. Dabei wird zwischen Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt unterschieden.

Die gesetzlichen Regelungen sind für Laien oft nicht leicht zu verstehen. Deshalb ist es ratsam, sich bei einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt über Unterhaltsansprüche und andere finanziellen Folgen der Scheidung zu informieren und beraten zu lassen.

Unterhaltsansprüche rechtlich geltend machen

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Unterhaltsrecht aus Köln erklären wir Ihnen die verschiedenen Unterhaltsarten. Wir beraten Sie im Falle einer Scheidung zu Ihren Rechten und Pflichten. Sie erfahren, ob und welche Unterhaltsansprüche Sie besitzen oder ob und in welcher Höhe Sie zur Zahlung verpflichtet sind.

Unser Rechtsanwalt in Köln hilft Ihnen dabei, Ihre berechtigten Unterhaltsansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Gerne helfen wir Ihnen im Unterhaltsrecht

Unsere Rechtsanwälte in Köln klären auf

Wir geben unser Bestes, Ihnen den besten Service zu bieten. Hierfür hat unsere Rechtsanwältin die meist gestellten Fragen beantwortet.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) sieht das Unterhaltsrecht verschiedene Ansprüche vor. Verpflichtet sind demnach:

  • Ehegatten untereinander (auch nach der Auflösung der Ehe)
  • eingetragene Lebenspartner untereinander (auch nach Auflösung der Lebenspartnerschaft)
  • Verwandte in gerader Linie untereinander (vor allem: Kindes- und Elternunterhalt)
  • die Eltern eines nicht ehelichen Kindes untereinander.

Wie der Name Ehegattenunterhalt andeutet, handelt es sich beim Ehegattenunterhalt um eine familienrechtliche Verpflichtung, die für beide Ehepartner mit dem Eingehen einer Ehe entstehen. Man unterscheidet zwischen

  • Trennungsunterhalt, der dem Ehegatten ab der Trennung bis zur Scheidung geschuldet wird.
  • Nachehelicher Unterhalt, der dem Ehegatten ab dem Zeitpunkt der Scheidung möglicherweise zusteht.

Ein Partner, der während des ehelichen Zusammenlebens und auch danach mehr verdient hat als der andere, ist ab dem Beginn des Getrenntlebens bis zur rechtskräftigen Scheidung gesetzlich zur Zahlung eines sogenannten Trennungsunterhalts an den wirtschaftlich schwächeren Partner verpflichtet.

Laut Gesetz soll hierdurch u.a. sichergestellt werden, dass beide Ehepartner im ersten Trennungsjahr und auch danach den gewohnten Lebensstandard halten können.

Sollten keine anderweitigen Regelungen im Ehevertrag oder einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung definiert sein, kann man grob zur Berechnung von dem bereinigten Einkommen des besserverdienenden Ehepartners das bereinigte Einkommen des schlechter verdienenden Ehepartners abziehen.

Der Trennungsunterhalt beläuft sich dann auf eine bestimmte Quote der Differenz zwischen den beiden Nettoeinkommen. Ehevertraglich kann hierauf nicht verzichtet werden.

Der Nacheheliche Unterhalt wird häufig auch als Geschiedenenunterhalt oder Scheidungsunterhalt bezeichnet.

Anders als beim Trennungsunterhalt kommt dieser, wenn überhaupt, erst nach der rechtskräftigen Scheidung zum Einsatz. Generell obliegt es jedoch sowohl Ihnen als auch Ihrem Ex-Partner, sich seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Dennoch gibt es Fälle, bei denen es nicht jedem Geschiedenen möglich oder zumutbar ist, nach der Scheidung für sich selbst zu sorgen.

Er kommt nur dann in Frage, sollte der Ex-Partner bedürftig bzw. auf die Unterstützung angewiesen sein. Da hierbei jeder Fall individuell zu betrachten ist, existieren pauschal keine Daten bzgl. Höhe und Dauer. Es kommt auch auf die ehebedingten Nachteile und die Kinderbetreuung an.

Jedes Kind hat grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt durch seine Eltern. Dies galt auch schon vor Ihrer Trennung oder Scheidung, jedoch wird es da meist als selbstverständlich gesehen. Trennen sich nun die Eltern, erhält generell derjenige, der die Kinder betreut, von dem anderen Elternteil Unterhaltszahlungen in Form von Barzahlungen.

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt und wohnt, erfüllt hierbei meist seine Unterhaltspflichten durch die Betreuung, Pflege, Obdach und Verpflegung des Kindes. Betreuung (Naturalunterhalt) und Barunterhalt gelten hierbei als gleichwertig.

Als Grundlage der Berechnung des Kindesunterhalts dient die Düsseldorfer Tabelle. Wie viel Kindesunterhalt zu zahlen ist, hängt hierbei vom Einkommen und Alter des Kindes ab.

Um den Kindesunterhalt zu berechnen, ist zunächst das um die unterhaltsrelevanten Abzüge bereinigte durchschnittliche Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen zu ermitteln. Bei der dem Nettoeinkommen entsprechenden Einkommensstufe und der dem Alter des Kindes entsprechenden Altersstufe kann die Höhe des Kindesunterhalts auf der Düsseldorfer Tabelle abgelesen werden. So können Sie die entsprechenden monatlichen Kosten berechnen.

Der Mindestunterhalt für Kinder ergibt sich aus der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“. Sie wird seit 1979 etwa alle zwei Jahre vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben. Sie gilt als Richtlinie bei der Ermittlung und Bemessung.

Bei der Ermittlung der Unterhaltshöhe muss der Anwalt das Nettoeinkommen der unterhaltspflichtigen Person berücksichtigen, denn je nach Einkommen ändert sich auch die Unterhaltshöhe.

Der Mindestunterhalt für Kinder beträgt ab Januar 2022:

  • 396 Euro / Monat für Kinder im Alter von 1-5 Jahren
  • 455 Euro / Monat für Kinder im Alter von 6-11 Jahren
  • 533 Euro / Monat für Kinder im Alter von 12-17 Jahren

Hierbei ist jedoch grundsätzlich noch die Hälfte des Kindergeldes in Abzug zu bringen. Unser Rechtsanwalt in Köln berät und vertritt Sie gerne vor dem Familiengericht.

Kinder haben bis zu ihrer Volljährigkeit Unterhaltsanspruch. Danach sind sie laut Gesetz dazu verpflichtet, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, sofern sie hierzu (zum Beispiel durch eine abgeschlossene Berufsausbildung) in der Lage sind.

Wenn sie sich allerdings noch in der Ausbildung oder im Studium befinden, verlängert sich der Anspruch. Nach der Volljährigkeit ist dieser ausschließlich als Barunterhalt von beiden Eltern zu leisten und zwar jeweils im Verhältnis der Einkommen der beiden Elternteile.

Wie lange dieser Anspruch besteht, ist individuell verschieden. Unser Anwalt in Köln kann dies gerne für Sie ermitteln.

Kinder, die zum Zeitpunkt der Trennung/ Scheidung das 3. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, werden in der Regel von einem Elternteil zu Hause betreut. Der Elternteil, der diese Betreuung übernimmt, kann in der Regel nicht erwerbstätig sein und hat deshalb Anspruch auf einen sogenannten Betreuungsunterhalt.

Hiermit soll sichergestellt werden, dass die für die Pflege und Erziehung des Kindes notwendigen finanziellen Mittel vorhanden sind.

Jeder Elternteil ist zum Unterhalt seines Kindes verpflichtet. Bei einer Scheidung lebt das Kind in der Regel vorrangig bei einem Elternteil, das den Großteil der Pflege, Betreuung und Erziehung übernimmt. Dieser Elternteil kommt seiner Unterhaltspflicht in Form von Naturalien („Naturalunterhalt“) wie Lebensmittel, Kleidung, Schulbücher, usw. nach.

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt, muss seine Unterhaltszahlungen dagegen in finanzieller Form („Barunterhalt“) leisten.

Übrigens: Bei anderen Betreuungsmodellen wie dem Wechselmodell, bei dem das Kind zu 50 % der Zeit bei dem Vater und zu 50 % bei der Mutter lebt, sind besondere Berechnungen erforderlich. Ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt kann Sie hierzu entsprechend beraten.

Während jeder Ehe sind beide Partner dazu gesetzlich verpflichtet, sich am gemeinsamen Unterhalt der familiären Gemeinschaft (Unterkunft, Verpflegung, etc.) zu beteiligen. Dieser sogenannte Familienunterhalt kann in Form von Erwerbstätigkeit (Barunterhalt) oder Haushaltsführung/ Kindererziehung (Naturalunterhalt) erfolgen. Beide Formen des Familienunterhalts stehen dabei einander gleichwertig gegenüber.

In einer intakten Ehe klären Sie finanzielle Angelegenheiten üblicherweise ohnehin gemeinsam, so dass dieser in den meisten Fällen keine besondere Rolle spielt. Wichtig wird er jedoch dann, wenn Ratenzahlungen vereinbart oder Kredite aufgenommen werden, bei denen ein Ehepartner mithaften muss.

Da es sich um einen sehr komplexen Teil des Familienrechts handelt, empfehlen wir, bei Unterhaltsfragen einen Fachanwalt bzw. eine Fachanwältin für Familienrecht auszusuchen.

Als Fachanwalt für Familienrecht hat sich unser Rechtsanwalt Landucci in Köln auf das Unterhaltsrecht spezialisiert und erläutert Ihnen gerne die gesetzlichen Voraussetzungen der unterschiedlichen Ansprüche für minderjährige und volljährige Kinder sowie für Ehepartner und Partner innerhalb einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Sollte Ihnen ein Anspruch zustehen oder wenn Sie anwaltliche Informationen benötigen, hilft Ihnen unser Anwalt in Köln gerne weiter. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.