Was ist das Trennungsjahr?

Die Scheidung des Ehepartners ist immer ein großer Schritt. Dadurch, dass die Ehe eine Institution ist, die auf Dauer angelegt ist, kann sie nicht einfach schlagartig beendet werden.

In dem sogenannten Trennungsjahr sollen sich die Ehepartner darüber bewusst werden, ob sich die Ehe wiederherstellen lässt oder ob sie endgültig gescheitert ist. Das Trennungsjahr ist im Familienrecht nach § 1566 BGB die rechtliche Voraussetzung dafür, dass die Scheidung vollzogen wird.

Das ist im Trennungsjahr zu beachten

Das Trennungsjahr beginnt, wenn einer der Eheleute dem anderen den Trennungswunsch mitteilt. Dabei ist es ratsam, das Datum der Trennung schriftlich festzuhalten, um spätere Unklarheiten vor Gericht zu vermeiden. Dies ist wichtig, um zu beweisen, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist.

Weiterhin ist zu beachten, dass das Trennungsjahr zwar die rechtliche Auflösung der häuslichen Gemeinschaft ist, eine häusliche Trennung jedoch nicht notwendig ist. Allerdings muss auch bei weiterem Zusammenleben die Trennung klar vollzogen werden. Es muss für die Eheleute eigene Bereiche innerhalb der Wohnung geben, außerdem muss getrennt gewirtschaftet werden und es darf sich nicht mehr gegenseitig versorgt werden. Von nun an ist jeder für sich selbst verantwortlich.

Wann ist ein Trennungsjahr entbehrlich?

Das Trennungsjahr ist grundsätzlich eine absolute Voraussetzung für den Scheidungsantrag. Nur in sehr wenigen Fällen kann es dazu kommen, dass auf das Trennungsjahr verzichtet werden kann. Dabei handelt es sich um die sogenannte Härtefallscheidung (Blitzscheidung)

Mögliche Gründe, für die Annahme eines solchen Härtefalls, wäre die Gewalttätigkeit eines Ehepartners, Drogen- oder Alkoholsucht eines Ehepartners oder auch die Familiengründung mit einem neuen Partner. Ging ein Partner fremd oder gilt er als übertrieben eifersüchtig, so reicht dies oft nicht für den Verzicht auf ein Trennungsjahr aus.

Finanzielle Auswirkungen der Trennung

Es ist sinnvoll, sich nach Beginn des Trennungsjahrs einen Überblick über Ihr Vermögen, sowie über Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen. Dabei kann auch ermittelt werden, ob einem Ehepartner im oder nach dem Trennungsjahr ein Anspruch auf Trennungsunterhalt zusteht.

Das kann bei dem Ehepartner der Fall sein, der wirtschaftlich schlechter gestellt ist. Dabei ist jedoch zu beachten, dass dieser nicht automatisch umgesetzt wird, sondern dieser vor Gericht beantragt werden muss, wenn außergerichtlich keine Lösung herbeigeführt werden kann. Außerdem muss der Ehepartner auch tatsächlich leistungsfähig sein, um den bedürftigen Ehepartner finanziell unterstützen zu können.

Wie berechne ich meinen Trennungsunterhalt?

Arbeitet der bedürftige Ehepartner nicht, so erhält er in der Regel einen Trennungsunterhalt in Höhe von drei Siebteln des bereinigten Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Ehepartners.

Arbeiten dagegen beide Ehepartner, so erhält der bedürftige Ehepartner einen Trennungsunterhalt in Höhe von drei Siebteln aus der Differenz beider bereinigter Einkommen.

Es kann jedoch dazu kommen, dass sich der Unterhaltspflichtige weigert, seine Einkommensverhältnisse zu offenbaren. In solchen Fällen ist es sinnvoll einen Scheidungsanwalt zu konsultieren, da in vielen Fällen ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist.