Was ist der Zweck der Trennungsjahr Regelung?

Das Getrenntleben hat den Zweck, dass das scheidungswillige Paar während dieser Zeit herausfinden soll, ob sie ihre Lebensgemeinschaft endgültig beenden oder ihre Ehe doch noch fortsetzen möchte. Da es sich bei der Scheidung um eine in persönlicher und rechtlicher Hinsicht folgenschwere Entscheidung handelt, soll Ehepaaren vor dem Gang zum Scheidungsanwalt durch das Trennungsjahr die nötige Bedenkzeit eingeräumt werden. Um das Scheitern der Ehe bejahen und damit eine wirksame Scheidung durchführen zu können, ist das Trennungsjahr nahezu unabdingbar. Das Trennungsjahr ist zudem eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass ein Scheidungsantrag eingereicht werden kann.

Wie muss die Trennung vor der Scheidung im Alltag umgesetzt werden?

Damit die Voraussetzungen für eine Scheidung tatsächlich gegeben sind, muss im Hinblick auf das Trennungsjahr einiges beachtet werden. So darf während der Trennung keine häusliche oder wirtschaftliche Gemeinschaft zwischen den Ehegatten mehr bestehen. Das bedeutet, dass all die Dinge, die bislang den gemeinsamen Lebensalltag ausgemacht haben, getrennt voneinander organisiert werden müssen.

Die Ehefrau sollte beispielsweise nicht mehr für den Ehemann die Wäsche waschen und der Ehemann nicht mehr regelmäßig die Mahlzeiten für seine Noch-Ehefrau zubereiten. Da besagte Trennung von „Tisch und Bett“ sich auch nach außen hin manifestieren sollte, ist der Auszug einer der Ehegatten aus der ehelichen Wohnung ideal. Doch auch wenn zwei getrennte Wohnungen während der ersten Phase der Trennung oder der gesamten Trennungszeit nicht möglich sind, können die Voraussetzungen für die Auflösung der häuslichen und wirtschaftlichen Gemeinschaft gegeben sein.

Scheidung trotz gemeinsamer Wohnung während des Trennungsjahres

Damit das Scheitern der Ehe als Voraussetzung für die Scheidung auch beim Getrenntleben eines Ehepaares innerhalb der gleichen Wohnung bejaht werden kann, sollten die Zimmer der Wohnung unter den Eheleuten aufgeteilt werden.

Jeder der Eheleute sollte im Trennungsjahr in einem eigenen Raum schlafen, während die Nutzung der Gemeinschaftsräume, wie Küche und Bad, als räumliches Nebeneinander ausgestaltet werden kann. Die Nutzung sollte aber nicht den Charakter einer gemeinsamen Lebensführung haben. Tabu ist also ein „Mitversorgen“ des Ex-Partners, also für ihn einkaufen zu gehen oder regelmäßig für ihn zu kochen. Gelegentliches gemeinsames Einnehmen der Mahlzeiten zugunsten gemeinsamer Kinder, schadet jedoch nicht.

Kann eine Scheidung auch ohne Trennungsjahr vollzogen werden?

Eine Scheidung ohne Trennungsjahr ist nur in Ausnahmefällen möglich und zwar dann, wenn ein sogenannter Härtefall vorliegt. Um solch eine „schnellere“ Scheidung durchzuführen, müssen Gründe in der Person des Ehegatten vorliegen, die eine Fortsetzung der Ehe für den anderen unzumutbar erscheinen lassen. Typische Anwendungsfelder dieser Härtefallregelung sind sexueller Missbrauch, körperliche Misshandlungen oder eine schwere Alkoholerkrankung des Partners. Eine Scheidung ohne Trennungsjahr wird in der Praxis aber nur selten praktiziert.