Die ultimative Scheidungscheckliste

  1. Benötigte Zeit beachten
  2. Getrennt leben
  3. Wer soll ausziehen?
  4. Einverständliche Scheidung möglich?
  5. Scheidungsunterlagen zusammenstellen
  6. Überblick über den Hausrat verschaffen
  7. Alle Einnahmen erfassen
  8. Richten Sie Ihr eigenes Bankkonto ein
  9. Vermögensaufteilung und Unterhalt
  10. Durchführung eines Versorgungsausgleichs
  11. Umgang und Sorgerecht der Kinder klären
  12. Setzen Sie ein neues Testament auf
  13. Lassen Sie sich vom Fachanwalt beraten

 

1. Benötigte Zeit beachten

Bis der Rechtsanwalt einen Antrag auf Ehescheidung stellen kann, muss mindestens 1 Jahr Trennungszeit vergehen. Der Scheidungsantrag kann aber auch ca. 10 Monate nach der Trennung eingereicht werden. Bis es nämlich zum Scheidungstermin kommt, ist das Trennungsjahr grundsätzlich abgelaufen.

Ist die Ehepartnerin oder der Ehepartner nicht einverstanden, kann sich die notwendige Trennungszeit verlängern. Halten Sie deshalb den Tag Ihrer Trennung fest. Das sogenannte Trennungsjahr ist laut Gesetz die Grundvoraussetzung für Ihr Scheidungsverfahren.

2. Getrennt leben

Die gemeinsame Ehewohnung darf während des Trennungsjahres von beiden Eheleuten weiter benutzt werden. Getrennt bedeutet vielmehr: getrennt schlafen, eigene Haushaltsführung und unabhängige finanzielle Bestreitung des täglichen Lebens.

Die beidseitige Nutzung von Gemeinschaftsräumen und gemeinsame Aktivitäten mit möglichen Kindern ist ebenfalls erlaubt. Gelingt die einverständliche Regelung der Nutzung nicht, nimmt das Familiengericht auf Antrag eine Aufteilung bzw. eine Wohnungszuweisung vor.

3. Wer soll ausziehen?

Ein voreiliger Auszug kann in rechtlicher Hinsicht nachteilig für Sie sein, wenn Sie zukünftig in der ehemals gemeinsamen Wohnung bleiben möchten. Flüchten Sie also nicht überstürzt aus der Wohnung, nur um Distanz zwischen sich und Ihrer oder Ihren Ex zu bringen.

4. Einverständliche Scheidung möglich?

Nutzen Sie während der Trennungszeit die Gelegenheit, zu klären, ob eine einvernehmliche Scheidung in Betracht kommt. Haben Sie sich darüber geeinigt, dass die Ehe geschieden werden soll, müssen auch über notwendige Folgesachen wie Hausratsauseinandersetzung, Vermögensauseinandersetzung und Umgang mit den Kindern Vereinbarungen getroffen werden. Die einverständliche Ehescheidung spart Zeit und Geld. Theoretisch reicht es dann aus, wenn nur einer der Scheidungswilligen einen Rechtsanwalt beauftragt.

5. Scheidungsunterlagen zusammenstellen

Sie sollten sicherstellen, dass Sie alle wichtigen Scheidungsunterlagen sammeln und sicher verwahren. Wichtige Unterlagen, die für Ihr Scheidungsverfahren benötigt werden, sind u.a. die Eheurkunde, der Ehevertrag (falls vorhanden), Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Versicherungspolicen, Mietverträge oder Kaufverträge zu größeren Anschaffungen.

Sollten Sie Kredite aufgenommen haben oder in anderer Weise verschuldet sein, kopieren Sie auch diese Unterlagen und heften Sie sie ab.

6. Überblick über den Hausrat verschaffen

Bereits bevor Sie und Ihr Ex-Partner sich anwaltlich beraten oder vertreten lassen, sollten Sie die Gegenstände, die Sie während Ihrer Ehe für Ihr gemeinsames Leben genutzt haben, erfassen und die dazugehörigen Kaufbelege sichern.

Im Scheidungsverfahren werden diese Gegenstände unter den Eheleuten aufgeteilt. Es ist vorteilhaft, sich vorab einen Überblick über sie zu verschaffen. Kunst oder größere Wertanlagen hingegen, gehören auch nach der Scheidung noch der Ehepartnerin oder dem Ehepartner, der sie angeschafft hat.

7. Alle Einnahmen erfassen

Bevor Sie sich scheiden lassen, ist es wichtig, Ihre und die Einnahmen Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners zu kennen und zu erfassen. Neben dem monatlichen Einkommen gehören auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Mieteinnahmen oder Verdienste aufgrund eines Nebenjobs auf Ihre Checkliste.

Diese Unterlagen können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt Ihrem Anwalt zukommen lassen, der Sie dazu verwendet, etwaige Unterhaltsforderungen geltend zu machen oder den Vermögensausgleich vorzubereiten.

8. Richten Sie Ihr eigenes Bankkonto ein

Sobald Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner sich getrennt haben, sollten Sie Ihre Konten voneinander separieren. Sie können so sicherstellen, dass Sie nicht mehr für die neuen Schulden oder das Konto Ihrer Expartnerin oder Ihres Expartners mithaften.

Widerrufen Sie in der Vergangenheit zugunsten Ihrer Partnerin oder Ihres Partners gemachte Vollmachten und kündigen Sie bestehende Dispo-Kredite. Sie sollten auch Online-Accounts oder gemeinsam genutzte E-Mail Adressen rasch ändern.

9. Vermögensaufteilung und Unterhalt

Wer keinen gesonderten Ehevertrag abgeschlossen hat, für den gilt grds. nach deutschem Familienrecht der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ausgangspunkt für die Verteilung eines eventuellen Zugewinns ist das jeweilige Vermögen bei Eheschließung. Derjenige, dessen Vermögen gewachsen ist, ist grundsätzlich zum Ausgleich verpflichtet. Ausnahmen gelten, wenn der Zugewinn durch eine (familiäre) Erbschaft oder durch Schenkung eingetreten ist.

Ehegattenunterhalt kann während der Trennungszeit (Trennungsunterhalt) und nach dem Scheidungsvollzug als nachehelicher Ehegattenunterhalt grds. erwartet werden. Die Voraussetzungen für die Zahlung von nachehelichem Unterhalt sind jedoch strenger als die für die Zahlung von Trennungsunterhalt.

10. Durchführung eines Versorgungsausgleichs

Der Versorgungsausgleich betrifft den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsanwartschaften. Der Versorgungsausgleich ist wichtig, auch wenn sich seine Wirkungen oft erst lange nach der Ehescheidung (Renteneintritt) entfalten. Deshalb sollte nicht leichtfertig auf seine Durchführung verzichtet werden.

11. Umgang und Sorgerecht der Kinder klären

Klären Sie möglichst frühzeitig, bei welchem Elternteil die Kinder zukünftig leben sollen. Während des Getrenntlebens und nach der Ehescheidung bleiben grundsätzlich beide Elternteile gemeinsam sorgeberechtigt. Von den Eltern wird verlangt, dass sie sich im Interesse der gemeinsamen Kinder miteinander über wichtige Fragen des Kindeswohles verständigen.

Ein Antrag auf alleinige Übertragung des Sorgerechts hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn dem anderen Elternteil z.B. nachgewiesen wird, dass er zur Erziehung von Kindern ungeeignet ist oder aber auch wenn die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge aufgrund der nicht vorhandenen Kommunikation schlicht nicht möglich ist.

Zudem gilt es, das Besuchsrecht des nicht betreuenden Elternteils und Fragen rund um die elterliche Sorge (Arztbesuche, Schule, etc.) abzusprechen. Bedenken Sie hierbei auch immer das Kindeswohl. Ein Umzug in eine andere Stadt ist auch immer mit dem Abbruch von Freundschaften oder anderen Verwurzelungen verbunden.

12. Setzen Sie ein neues Testament auf

Sollten Sie Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner in Ihrem Testament bedacht haben und möchten Sie es nun nicht mehr, dann sollten Sie zügig nach der Trennung ein neues Testament aufsetzen und das vorherige widerrufen.

Auch wenn Sie kein Testament haben, könnte ein Testament für die Zeit zwischen Trennung und Scheidungsvollzug sinnvoll sein. Denn die gesetzliche Erbfolge ändert sich erst mit dem Abschluss des Scheidungsverfahrens.

13. Lassen Sie sich vom Fachanwalt beraten

Anwalt ist nicht gleich Anwalt. Im Vergleich zu einem „normalen“ Rechtsanwalt hat sich ein Fachanwalt für Familienrecht auf das Scheidungsrecht bzw. Familienrecht spezialisiert. Ein Fachanwalt verfügt über die notwendige Erfahrung und hat einen offiziellen Fachanwaltstitel erlangt. Checken Sie vorab zudem seine Bewertungen. Zusammen mit den genannten Punkten in der Scheidung-Checkliste sollten Sie dann bestens gewappnet sein.

Gerne beraten und vertreten wir auch Sie als Rechtsanwalt für Familienrecht und Scheidungsanwalt in Köln.