Wie erfolgt der Zugewinnausgleich und wann ist dieser ausgeschlossen?

Wird eine Scheidung angestrebt, dann wird nicht automatisch vom zuständigen Gericht ein Zugewinnausgleich durchgeführt. Stattdessen muss der Ehepartner, der den Zugewinnausgleich durchführen möchte, diesen aktiv geltend machen.

Wird kein diesbezüglicher Antrag gestellt, wird sich das Familiengericht nicht mit Ihrer Vermögensauseinandersetzung beschäftigen.

Alternativ können Sie den Zugewinnausgleich aber durch eine gesonderte Klage auch noch nach der Scheidung geltend machen.
Wurde zwischen den Ehegatten im Rahmen eines Ehevertrags vereinbart, dass ein alternativer Güterstand in der Ehe greifen soll, wird kein Zugewinnausgleich durchgeführt. In einem Ehevertrag kann die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft festgelegt werden.

Wie genau wird der Zugewinnausgleich berechnet?

Um den Zugewinnausgleich durchzuführen, muss jeder Ehegatte sein Anfangsvermögen und sein Endvermögen offenlegen. Das Anfangsvermögen ist das Vermögen, das bei jedem Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung vorliegt. Als Endvermögen wird das Vermögen verstanden, das bei der Beendigung der Ehe gegeben ist.

Diese beiden Vermögensformen werden nun einander gegenübergestellt. Die so ermittelte Differenz wird zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Wird bei einem der Ehegatten also ein geringerer Zugewinn festgestellt, kann er von dem anderen Ehepartner eine Zahlung in Höhe der Hälfte der ermittelten Differenz verlangen.

In welcher Form werden Verbindlichkeiten in der Zugewinngemeinschaft behandelt?

In § 1374 BGB ist festgelegt, dass Verbindlichkeiten über die Höhe des Vermögens hinaus, abgezogen werden. Auf diese Weise wird der reale Zugewinn etwas genauer erfasst. In diesem Zusammenhang wird auch von einem „negativen Anfangsvermögen“ gesprochen.

Wie genau wird der Zugewinnausgleich geltend gemacht?

Besteht einer der Ehegatten darauf, dass ihm sein etwaiger Zugewinn ausgezahlt wird, dann ist der andere dazu verpflichtet, ihm seine Vermögensverhältnisse offen zu legen. Diese Offenlegung bezieht sich sowohl auf den Zeitpunkt der Trennung, als auch auf den Zeitpunkt des Tages, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Dadurch sollen unrechtmäßige Manipulationen zwischen diesen Terminen verhindert bzw. aufgedeckt werden.

Zudem sind beide Ehegatten dazu verpflichtet, ein geordnetes und systematisches Verzeichnis zu erstellen, in welchem die einzelnen Vermögenswerte konkret bezeichnet und in ihrer Höhe genau beziffert werden. Gleiches gilt für Verbindlichkeiten. Bei Immobilien ist es manchmal schwer, den genauen Wert zu erfassen. Hilfreich ist es aber, aller wertbildenen Faktoren, wie Größe, Art oder Lage, so genau wie möglich zu beschreiben.